Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verzeichnet erste Erfolge bei der Bewältigung der Klageflut aus den 47 Europaratsländern.
Zum ersten Mal sei es gelungen, die Zahl anhängiger Beschwerden zu senken, sagte der Präsident des Gerichtshofes Dean Spielmann bei der Vorstellung der Jahresstatistik 2012 am 24.01.2013. Von mehr als 151.000 Beschwerden Ende 2011 sei die Zahl auf 128.000 Ende 2012 zurückgegangen. Beschwerden aus Russland hätten 2012 dabei den Löwenanteil ausgemacht.
28.600 Klagen gegen die Regierung in Moskau waren am 31.12.2012 vor dem EGMR anhängig. Auch im Jahr 2011 hielt Russland die Spitzenposition. An zweiter Stelle folgte 2012 die Türkei mit 16.900 Beschwerden, vor Italien (14.200) und der Ukraine (10.450). Um an der Spitzenposition Russlands etwas zu verändern, müsse die Justiz dort die Bestimmungen der Konvention auf nationaler Ebene besser umsetzen, sagte Spielmann. Deutschland lag mit mehr als 2.000 anhängigen Beschwerden im Mittelfeld der 47 Europaratsländer. Dabei ging es unter anderem um die Sicherungsverwahrung, das Jagdrecht und die Geschwisterliebe.
Dieser nach den Worten Spielmanns «echte Fortschritt» der schnelleren Arbeit ist auf die Reform des Gerichtshofes zurückzuführen. Dabei kann ein Einzelrichter offensichtlich unzulässige Klagen endgültig abweisen, was den Gerichtshof entlastet hat. Erstmals ist auch die Zahl der neu eingegangen Klagen stabil geblieben. 2012 waren es etwas mehr als 65.000, 1% mehr als 2011. Für Spielmann ist dies auch ein Erfolg der Informationsarbeit des Gerichtshofes in den Mitgliedsländern. Je besser die Menschen über die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Grundrechtsbeschwerde informiert sind, desto weniger werden eindeutig aussichtslose Fälle nach Straßburg verwiesen. Immerhin sind fast 80% aller Klagen unzulässig.