Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

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89.000 Fälle waren zu Beginn des Jahres 2007 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Angesichts des explosionsartigen Anstiegs an Beschwerden und trotz verschiedener Gegenmaßnahmen steht der Gerichtshof kurz vor dem Zusammenbruch. Damit der Gerichtshof weiterhin seinen wesentlichen Aufgaben nachkommen kann, sollte er von eindeutig unzulässigen Fällen oder Wiederholungsfällen entlastet werden.

Beim Gipfeltreffen des Europarates in Warschau (Mai 2005) wurde eine Gruppe der Weisen ins Leben gerufen, deren Aufgabe es ist, wirksame Maßnahmen vorzuschlagen. Diese Vorschläge werden bereits auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene diskutiert.

Die Idee zur Reform des Gerichtshofs entstand bereits 2001. Sie gründete auf Vorschlägen des Lenkungsausschusses für Menschenrechte, die zu einem Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention führten: dem Protokoll Nr. 14. Seit 2004 liegt es zur Zeichnung durch die Mitgliedsstaaten auf, bisher konnte es jedoch noch nicht in Kraft treten. Das Protokoll soll dem Gerichtshof die nötigen verfahrenstechnischen Mittel zur Verfügung stellen, damit dieser alle Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeiten und sich dennoch auf die wichtigsten Fälle konzentrieren kann.

Link zu Reformprozess

http://www.coe.int/t/dc/files/themes/cedh/Reform01-04_de.asp