BRÜSSEL - Mit der Annahme der Asylverfahren-Richtlinie durch die Justiz- und Innenminister der EU am 1. Dezember in Brüssel vollendet die EU die erste Phase der gemeinsamen europäischen Asylregelung. Diese Richtlinie und die vom Rat bereits angenommenen Rechtsinstrumente im Asylbereich gewährleisten einen Mindestschutz und Verfahrensgarantien in allen Mitgliedstaaten für Personen, die internationalen Schutz benötigen, verhindern gleichzeitig aber den Asylmissbrauch, der der Glaubwürdigkeit des Systems schadet.
Die Richtlinie gewährleistet, dass EU-weit die selben Mindestnormen auf alle erstinstanzlichen Verfahren angewandt, gleichzeitig aber alle einschlägigen internationalen Verpflichtungen eingehalten werden. Ziel der Richtlinie ist unter anderem, die einzelstaatlichen Maßnahmen so weit wie möglich zu harmonisieren, damit die Prüfung von Asylanträgen beschleunigt werden und die Mitgliedstaaten sich dankbareren Aufgaben widmen können. Außerdem besteht fortan bei allen abschlägigen Entscheidungen die Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle.
Der für das Ressort ?Justiz, Freiheit und Sicherheit" zuständige Vizepräsident Franco Frattini begrüßte diese Entwicklung und stellte fest: ?Wir haben einen Meilenstein auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Asylregelung erreicht. Die Bedeutung der Asylverfahren-Richtlinie kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Diese Richtlinie wird ganz entscheidend zu einer einheitlichen Asylgrundlage für alle 25 Mitgliedstaaten beitragen und das gegenseitige Vertrauen in die Asylsysteme der anderen Mitgliedstaaten stärken. Die Annahme dieser Richtlinie bedeutet auch, dass eine Einigung über eine weitere Angleichung der einschlägigen Vorschriften und Verwaltungspraktiken im Wege des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament und nach den Regeln für die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit erzielt werden kann.?
Vizepräsident Frattini fügte hinzu: ?In diesem Bereich kommt der zusätzliche Wert durch die EU wirklich zum Tragen. Die Asylproblematik ist eine Herausforderung für die gesamte Völkergemeinschaft und kann nur im Wege der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten angegangen werden. Mit der Schaffung einer gemeinsamen Regelung gewährleisten wir einerseits, dass die Rechte der Asylbewerber unionsweit geschützt sind und andererseits, dass die Mitgliedstaaten über Instrumente verfügen, die ihnen ein wirksames und faires Vorgehen bei den Asylbewerbern ermöglichen, die keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen haben.? Allerdings wies der Vizepräsident auch darauf hin, dass es im Bereich der Asylpolitik noch viel zu tun gibt. ?Die Einigung auf diese Mindeststandard-Maßnahmen ist ein erster wichtiger Schritt. Die Bewertung der Durchführung dieser Maßnahmen wird ausschlaggebend dafür sein, was die Kommission als nächstes vorschlagen wird. Die neue Rolle des Europäischen Parlaments im Entscheidungsprozess sollte es uns ermöglichen, die Standards anzuheben und die EU zu befähigen, bei der Entscheidung über eine ausgereifte gemeinsame europäische Asylregelung sehr viel mehr Ehrgeiz an den Tag zu legen.?