Konzept der begrenzten Migration in die EU setzt sich durch

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Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich bei ihrem informellen Treffen in Dresden dafür ausgesprochen, in Migrationsfragen eng mit den Herkunfts- und Transitländern an den Süd- und Ostgrenzen der EU zusammenzuarbeiten. Hierzu sollen Partnerschaftsabkommen über Migration und Entwicklung zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Drittländern ins Auge gefasst werden. Diesen Ländern müssten im Gegenzug aber auch eine begrenzte Öffnung des EU-Arbeitsmarktes sowie Visa-Erleichterungen für Studenten, Forscher und Geschäftsleute angeboten werden.  Weiter wird geprüft, auf welche Weise die positiven Effekte zirkulärer und temporärer Migration zwischen der EU und Drittstaaten am besten umgesetzt werden können. Kommissionsvizepräsident Frattini wird bereits in den nächsten Monaten mit einigen afrikanischen Ländern (Mauretanien, Mali, Gambia und Senegal) Pilotprojekte vorbereiten. Dem Schutz der gemeinsamen Außengrenzen und dem Kampf gegen illegale Migration räumen die Minister weiterhin höchste Priorität ein.

Minister Dr. Schäuble betonte: „Aufgrund anhaltenden Zuwanderungsdrucks nach Europa bleibt Migrationspolitik sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eines der vorrangigen Themen. Dabei müssen wir nicht nur innerhalb Europas eng zusammenarbeiten. Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle und Steuerung der Zuwanderung ist auch die Kooperation mit den Herkunfts- und Transitstaaten. Wir brauchen deshalb einen ganzheitlichen, einen globalen Ansatz. Wir müssen den betroffenen Drittstaaten aber nicht nur beim Aufbau eigener, demokratischer Polizei-, Grenzschutz oder Asylsysteme helfen. Wir müssen auch überlegen, wie wir beitragen können, den Migrationsdruck aus diesen Ländern zu reduzieren. Das liegt auch in unserem Interesse.

Auf gesamteuropäischer Ebene soll deshalb intensiv untersucht werden, wie die positiven Effekte zirkulärer und temporärer Migration zwischen der EU und Drittländern am besten umgesetzt werden können. Wir müssen die Vorteile zirkulärer Migration nutzen: Für die Migranten selbst – für die Herkunftsstaaten – wie für die Zielstaaten. Dabei sind allerdings die unterschiedlichen Arbeitsmarktsituationen in jedem Mitgliedstaat zu berücksichtigen. Die Steuerung legaler Migration hat deshalb auch weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedstaaten zu liegen.

Der Europäische Rat vom Dezember 2006 hat uns sowohl im Hinblick auf die Vertiefung des Dialogs in Migrationsfragen mit den Herkunfts- und Transitländern an den Süd- und Ostgrenzen als auch im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen Migration und dem Schutz der Außengrenzen bereits eine ganze Reihe von Aufgaben mit auf den Weg gegeben. Wir haben heute mit der Diskussion zur Umsetzung der Aufträge des Europäischen Rates begonnen. Wir wollen die Aufträge sowohl im Hinblick auf die Vertiefung des Dialogs mit den Herkunftsländern in Migrationsfragen als auch im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen Migration und den Schutz der Außengrenzen zügig umsetzen.