Die Stellungnahmen der Kommission in Vorabentscheidungsverfahren des EuGH gewinnen für die Auslegung des Unionsrechts zunehmend an Bedeutung. In vielen Fällen liegt nur die Stellungnahme der Kommission zur Auslegung der reuroparechtlichen Frage vor, weil die Verfahren sich bereits vor der mündlichen Verhandlung beim EuGH erledigt haben.
Ein herausragendes Beispiel für die Bedeutung der Dokumente ist die Stellungnahme der Kommission in der Rechtssache Imran, in der es um die Frage geht, ob der Familiennachzug von Ehegatten in die Niederlande von einer Sprachprüfung abhängig gemacht werden darf. Die Stellungnahme zur Auslegung des Art. 7 der Familienzusammenführungsrichtlinie führte zu einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Denn auch der 1. Senat geht nunmehr davon aus, dass die Frage der Vereinbarkeit der Sprachanforderungen für den Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen einer Klärung durch den EuGH bedarf.
Um der Bedeutung der Stellungnahmen der Kommission Rechnung zu tragen, wurde im Bereich Rechtsprechung ein Verzeichnis angelegt, in der diese Stellungnahmen Mitgliedern als download zur Verfügung gestellt werden.