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EU Parlament: Arbeitsmarktbeschränkung für Beitrittstaaten, Mobilität Arbeitnehmer, Ablauf Übergangs

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Europäisches Parlament hebt in  Entschließung vom 5.4.2005 die  Arbeitsmarktbeschränkung für die Beitrittstaaten auf

Am 5. April 2006 hat das Plenum des Europäischen Parlaments eine von dem Abgeordneten Csaba Öry (EVP) eingebrachte Entschließung des Parlaments zu den in den Beitrittsakten enthaltenen Übergangsregelungen zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern auf den EU-Arbeitsmärkten angenommen.

Gegenstand der Übergangsregelung für Arbeitsmarktbeschränkung für Beitrittstaaten

Die Übergangsregelung erlaubt eine nationale zeitlich begrenzte Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern, wovon u.a. auch Deutschland gebraucht gemacht hat. Nur Irland, das Vereinigte Königreich und Schweden haben ihre Arbeitsmärkte für Angehörige der neuen Mitgliedstaaten uneingeschränkt geöffnet. Nach Auffassung des Parlaments verstoßen die Regelungen in manchen Mitgliedstaaten gegen den EG-Vertrag, da diese Regelungen teilweise strenger seien, als die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages geltenden Einschränkungen. Zudem hätten die Einschränkungen  zu mehr Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und zur Diskriminierung und Ausbeutung von Arbeitnehmern geführt.


Bericht der Kommission zur Arbeitsmarktbeschränkung für Beitrittstaaten

In ihrem Bericht vom 8. Februar überprüfte die Kommission anhand einer Fülle statistischer Daten  die ersten zwei Jahre der bis zu sieben Jahre langen  Übergangsphase für die Arbeitnehmer der neuen Beitrittsstaaten.  Der Bericht sollte den Mitgliedstaaten eine Entscheidungsgrundlage dafür liefern, ob sie die Beschränkungen der Freizügigkeit auf ihrem nationalen Arbeitsmarkt beibehalten wollen. Die Kommission forderte  die alten Mitgliedsstaaten auf, ihre Arbeitsmärkte für Arbeiter aus den EU-8 Staaten zu öffnen.  Der häufig vorausgesagte Zustrom  von Arbeitskräften aus dem Osten habe sich nicht bewahrheitet und Großbritannien, Irland und Schweden, wo keine Übergangsreglungen gelten,  hätten ?positive? Erfahrungen gemacht. 

Alles in allem beschreibt der Bericht der Kommission die Migrationsströme zwischen den alten und neuen Mitgliedsstaaten als sehr begrenzt.  Die Arbeitermobilität blieb sehr gering und habe insgesamt nicht die Arbeitsmärkte der Union beeinflusst.  Die Osteuropäer, welche auf andere Arbeitsmärkte der EU abgewandert seien, hätten geholfen Qualifikationsknappheiten zu verringern, heißt es im  Bericht der Kommission.  Laut der Kommission sei das System der Arbeitsgenehmigungen eine Ursache  für Schwarzarbeit.  In offenen Systemen neigten die Arbeitnehmer hingegen zu ehrlicher Arbeit, heißt es in dem Bericht. In ihrer Bewertung betont die Kommission, dass ?Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten ein viel wichtigeres Phänomen? sei, als die Freizügigkeit von Arbeitskräften innerhalb der EU.

EU Parlament: Arbeitsmarktbeschränkung für Beitrittstaaten zum Download