Neufassung der Qualifikationsrichtlinie

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Mit der Richtlinie 2011/95/EU ist eine Neufassung der Qualifikationsrichtlinie erfolgt. Die zurzeit gültige Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes wurde in wesentlichen Punkten geändert. Aus Gründen der Klarheit ist eine Neufassung der genannten Richtlinie erfolgt.

Die Neufassung der Richtlinie steht für Mitglieder unter Rechtsquellen/EU/Richtlinien zum download bereit.