Schweiz bekommt Zugriff auf Schengen-Informationssystem

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Nach einer Mitteilung des Schweizer Bundesamtes für Polizei (Fedpol) bekommt die Polizei, das Grenzwachtkorps und weitere berechtigte Behörden ab Donnerstag Zugriff auf das Schengen-Informationssystem (SIS). Drei Jahre sind es her, seit das Volk dem Beitritt der Schweiz zum Schengener und zum Dubliner-Abkommen zustimmte. Die Schweiz hat sich damals grundsätzlich zur Übernahme des "Schengen- und Dublin-Besitzstands" und zu seiner Weiterentwicklung verpflichtet.

Im Schengener Abkommmen verzichten derzeit 22 EU-Staaten sowie 2 Nicht-EU-Mitgliedsländer auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen. Mit dem Anschluss an SIS kommt ein Prozess nach dem "Schengen-Assoziierungsabkommen" in Gang, mit dem nun die Schweiz Teil des Schengen-Raumes wird. Damit ist sichergestellt, dass dieses Fahndungssystem und dessen Anwendung wie vorgesehen Anfang September durch Experten aus Schengen-Ländern eingehend geprüft werden kann. Eine erfolgreiche Evaluation wiederum ist Voraussetzung dafür, dass die Schweiz gegen Ende Jahr Teil des Schengen-Raums werden kann.

SIS, das gemeinsame Personen- und Sachfahndungssystem der Schengen-Staaten, wird ab Donnerstag schweizweit von der Polizei, vom Grenzwachtkorps und weiteren Stellen eingesetzt. Sie können auf die im SIS erfassten Personen- und Sachfahndungen zugreifen. Die Schweizer Polizei und andere berechtigte Behörden können selbst auch Fahndungsmeldungen eingeben. Ein so genanntes SIRENE-Büro steuert, koordiniert und bearbeitet alle ein- und ausgehenden SIS-Fahndungen. Bei einem Trefferfall ist es für die Beschaffung weiterer Informationen bei der ausschreibenden Stelle zuständig. SIRENE steht für «Supplementary Information REquest at the National Entry», also die «Nationale Kontaktstelle für den Austausch zusätzlicher Informationen». Dieses Büro wurde in den letzten Monaten im Bundesamt für Polizei (fedpol) aufgebaut. Das Team von 25 Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei ist der Einsatzzentrale von fedpol angegliedert.

Mit der Integration dieses Fahndungssystems in die tägliche Arbeit erhalten die Sicherheitskräfte der Schweiz ein wichtiges Instrument zur grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung in die Hand. SIS umfasst Informationen über polizeilich gesuchte, mit einem Einreiseverbot belegte oder vermisste Personen sowie gestohlene Gegenstände (z.B. Autos oder Waffen), nach denen die derzeit 25 Schengen-Staaten fahnden. Es ergänzt das bestehende nationale Fahndungssystem RIPOL.

Der Datenschutz beim SIS untersteht strengen Richtlinien und wird von unabhängigen Kontrollstellen auf nationaler und kantonaler Ebene geprüft. Es dürfen beispielsweise nur bestimmte Daten erfasst werden, diese sind ausschliesslich einem beschränkten Kreis von Personen nur für den der Ausschreibung entsprechenden Zweck zugänglich und werden auch nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht.

Ab dem 14. August 2008 können Einzelpersonen zudem ein Begehren um Auskunft über im SIS gespeicherte persönliche Daten sowie Berichtigung oder Löschung einer SIS-Ausschreibung einreichen. Solche Gesuche sind schriftlich und zusammen mit der Kopie eines amtlichen Ausweises über die Identität des Gesuchsstellers an das Bundesamt für Polizei (fedpol) zu richten. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Gesuche um Überprüfung der persönlichen Daten im SIS eingereicht werden können. Diesen ist zum Nachweis der Identität des Gesuchsstellers ebenfalls eine Kopie eines amtlichen Ausweises beizulegen.

Die vollständige Inkraftsetzung des Schengener Besitzstandes soll nach Wunsch der Schweiz im Dezember dieses Jahres erfolgen. Der Entscheid über den konkreten Zeitpunkt liegt aber beim Rat der EU. Der Schweizer Zugang zum SIS wird bereits am 14. August in Betrieb genommen, damit die Experten der Schengenmitgliedstaaten das technische Funktionieren des schweizerischen SIS-Anschlusses im Rahmen des Schengen-Evaluationsverfahrens anfangs September 2008 prüfen können. Diese erfolgreiche Prüfung ist Voraussetzung für die operative Inkraftsetzung von Schengen

Spätestens in der ersten Hälfte 2009 wäre die Schweiz dann integriert und müsste sich mit ca. 8 Millionen Euro an der Sicherung der EU-Außengrenzen beteiligen. Auch der Reisepass ist Bestandteil der Angleichung an europäische Normen. Parallel zum Start des Zugriffs auf SIS-Daten füttert die Fedpol das europäische Informationssystem mit 2000 Personen-, 280.000 Sachfahndungen und 21.000 Einreisesperren aus dem landeseigenen RIPOL-System

Quelle: Medienmitteilungen, fedpol, 11.08.2008