Studierende, Schüler, Auszubildende und Freiwillige aus Drittländern können Vorteile von Reisen und Aufenthalten in der EU nicht voll ausschöpfen

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Brüssel, 28. September 2011 – Nach einem von der Kommission heute herausgegebenen Bericht haben ausländische Studierende noch immer mit Schwierigkeiten zu kämpfen, wenn sie zu Studienzwecken in die EU einreisen wollen, da die betreffenden EU-Rechtsvorschriften nicht einheitlich umgesetzt wurden.

Eine Schlussfolgerung aus diesem ersten Bericht über die einzelstaatliche Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Einreise und des Aufenthalts von Studierenden, Schülern, unbezahlten Auszubildenden und Freiwilligen aus Drittstaaten ist, dass diese Art der zeitlich begrenzten Zuwanderung noch zu wenig genutzt wird. Insbesondere könnten das Niveau der in der Richtlinie angestrebten Harmonisierung erhöht und die mit ihr einhergehenden Rechte gestärkt werden.

„Die Studierendenmobilität unterstützt die globale wirtschaftliche Entwicklung, indem die Verbreitung von Wissen und Ideen gefördert wird. Die Kommission wird ihre Bemühungen zur Schaffung eines wirksamen rechtlichen Rahmens fortsetzen, damit Drittstaatsangehörige ihr Wissen und ihre Fähigkeiten durch eine Fortbildung in Europa erweitern können“, so Cecilia Malmström, für Inneres zuständige EU-Kommissarin.

2009 sind mehr als 200 000 Drittstaatsangehörige zu Zwecken eines Studiums, eines Schüleraustauschs, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder eines Freiwilligendienstes in die EU eingereist[1]. 2009 haben folgende Länder die höchste Anzahl an Drittstaatsangehörigen zu Studien- und Ausbildungszwecken aufgenommen: Frankreich (53 563), Italien (32 634), Deutschland (31 345), Spanien (22 068) und Schweden (13 968).

In dem heute veröffentlichten Bericht wird der Umsetzungsstand der Richtlinie bewertet und auf Problembereiche hingewiesen, die der vollständigen Ausschöpfung des Potenzials dieses Instruments im Wege stehen.


Dem Bericht zufolge muss die Richtlinie insbesondere in folgenden Bereichen dringend geändert werden: Stärkung der Verfahrensgarantien (spezielle Fristen für die Bearbeitung von Anträgen; Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Ablehnung zu begründen); Verbesserung der Mobilitätsklauseln (für Studierende, die in einen Mitgliedstaat eingereist sind und ihre Studien in einem anderen Mitgliedstaat fortsetzen wollen); Stimulierung der Synergien mit EU-Programmen, die die Einreise von Drittstaatsangehörigen in die EU fördern sowie Verbesserung des Harmonisierungsniveaus in Bezug auf Freiwillige, unbezahlte Auszubildende und Schüler mit dem Ziel, einen Rechtsrahmen für die gesamte EU im Bereich der Bildung, Ausbildung, und des kulturellen Austauschs mit Drittstaaten zu schaffen.

Daher hat die Kommission die Absicht, im Jahr 2012 Änderungen der Richtlinie vorzuschlagen.

Die Kommission wird weiterhin auf die korrekte EU-weite Umsetzung und Durchführung der Richtlinie achten und gegebenenfalls auch Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Sie wird auch wie bisher auf Sachverständigenebene mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und beabsichtigt, sowohl Mitgliedstaaten als auch Drittstaatsangehörige besser zu informieren und zu unterstützen. Dies soll mithilfe des Internets geschehen, vor allem aber über das künftige EU-Zuwanderungsportal.

Ferner – ohne dem Recht der Mitgliedstaaten zur Festsetzung der Einwandererzahlen vorzugreifen – könnte das Thema des Arbeitsmarktzugangs für Studierende aus Drittstaaten nach Abschluss ihrer Studien künftig besondere Berücksichtigung finden.

Hintergrund

Die Richtlinie 2004/114/EG[2] enthält gemeinsame Regeln für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums, der Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst in einem EU-Mitgliedstaat.

Die Richtlinie soll insgesamt darauf hinwirken, dass Europa im Bereich der Studien weltweit Maßstäbe setzt. Als Teil dieser Anstrengungen zielt die Richtlinie darauf ab, einen gemeinsamen Rechtsrahmen zu schaffen. Dieser soll es Drittstaatsangehörige erleichtern, zum Studium in die EU einzureisen und sich dort aufzuhalten. Ein koordinierter und transparenter Rechtsrahmen macht die EU als einen Ort für höhere Bildung sichtbarer, leichter zugänglich und attraktiver für Studierende aus Drittstaaten.

Die Richtlinie legt auch grundlegende Regeln für die Bedingungen fest, unter denen Schüler, unbezahlte Auszubildende und Freiwillige in die EU einreisen und sich dort aufhalten dürfen. Im Gegensatz zu den Regeln für Studierende können sich die Mitgliedstaaten aussuchen, ob sie die Richtlinie auf diese drei Gruppen von Zuwanderern anwenden möchten.


Indem die Richtlinie diese Formen der „zeitlich begrenzten Zuwanderung“ fördert, soll eine „gegenseitige Bereicherung“ zwischen den unterschiedlichen Akteuren und eine „bessere Vertrautheit zwischen den Kulturen“ erreicht werden. Die frühen Ausbildungsjahre haben einen grundlegenden Einfluss auf die Werte, Einstellungen sowie die Bestrebungen und das Wissen junger Menschen. Durch Praktika und berufliche Weiterbildung erwerben sie wichtige Fertigkeiten, die ihnen und ihren Arbeitgebern in zukünftigen Arbeitssituationen nützlich sein können. Die Teilnahme an freiwilligen Tätigkeiten kann eine wertvolle Quelle des kulturellen Austausches für Freiwillige sein, die offen für neue Fähigkeiten und Erfahrungen sind.

Mit dem Bericht kommt die Kommission ihrer Berichtspflicht gemäß Artikel 21 der Richtlinie nach. Er basiert auf einer für die Kommission durchgeführten Studie sowie auf anderen Quellen, wie den Ad-hoc-Umfragen des Europäischen Migrationsnetzwerks, Beschwerden, Fragen und Anträgen von Privatpersonen sowie Gesprächen mit Mitgliedstaaten über praktische Fragen, die sich aus der Anwendung der Richtlinie ergeben.

Weitere Informationen

http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/20110928/1_EN_ACT_part1_v6.pdf

Website von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström

http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_de.htm

Website GD Inneres:

http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/index_en.htm (in englischer Sprache)