Antrag auf Rücknahme des Vorbehalts zum Europäischen Fürsorgeabkommen

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Am 21. März 2012 wurde der grüne Antrag „Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen", BT-Drs. 17/9036, in den Bundestag eingebracht. Die Beratung im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss ist für den 28. März 2012 vorgesehen.

Hintergrund: Die schwarz-gelbe Bundesregierung legte im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) ein. Hiernach soll Zuwanderinnen und Zuwanderer aus 14 EU-Ländern sowie Norwegen, Island und der Türkei, die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, fortan kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Kap. 8 SGB XII) zustehen. Ein solch weit reichender Vorbehalt verstößt gegen den Kern des EFA, wonach allen Angehörigen der Unterzeichnerstaaten dieselben Fürsorgeleistungen zur Verfügung zu stellen sind wie den eigenen Staatsangehörigen, und kommt mithin einer Teilkündigung gleich.

Die Bundesregierung hat mit der Einlegung des Vorbehalts einen zentralen und wichtigen Grundsatz - die gegenseitige europäische Solidarität - angegriffen.

Wir fordern mit unserem Antrag die Rücknahme des Vorbehalts. Zudem soll allen ernsthaft und nachweislich arbeitsuchenden Unionsbürgerinnen und -bürgen (also auch der Angehörigen der EFA-Staaten) ein Anspruch auf entsprechende SGB II-Leistungen zustehen.  Der Antrag ist eilbedürftig, da die Bundesagentur für Arbeit am 23. Februar 2012 eine Geschäftsanweisung erlassen hat, die den EFA-Angehörigen mit sofortiger Wirkung SGB II-Leistungen untersagt. Die Bundesregierung will die Betroffenen offenbar ohne jede Unterstützung lassen.