MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT:
Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums
(1. November 2011 – 30. April 2012)
/* COM/2012/0230 final */ vom 16.05.2011.
Das Recht auf freien Personenverkehr ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Union, und der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen gehört zu den wertvollsten Meilensteinen der EU-Integration.
Der Grundstein für die Schengen-Zusammenarbeit wurde auf Initiative von seinerzeit fünf EU-Staaten – Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande – mit einem 1985 abgeschlossenen Übereinkommen und einem Durchführungsübereinkommen von 1990 gelegt, die beide im luxemburgischen Schengen unterzeichnet wurden. 1995 wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten abgeschafft, und 1997 wurden die beiden Übereinkommen mit dem Vertrag von Amsterdam in den Rechtsrahmen der Europäischen Union einbezogen. Der Schengen-Raum hat sich rasch ausgedehnt und umfasst heute ein Gebiet mit 42 673 km Seeaußengrenzen und 7 721 km Landaußengrenzen, in dem über 400 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 26 europäischen Ländern ohne Pass reisen können. Das Recht auf Reisen ohne Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes basiert auf der Voraussetzung, dass jeder Vertragsstaat seinen Verpflichtungen gemäß dem Schengen- Besitzstand nachkommt. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Europäischen Institutionen das Funktionieren des Schengen-Raumes überwachen und rasch auf Herausforderungen reagieren können. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in ihrer Mitteilung „Wahrung des Schengen-Systems – Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen“ vom 16. September 2011 angekündigt, den Organen der Europäischen Union halbjährlich einen Überblick über das Funktionieren von Schengen vorzulegen.
Auf seiner Tagung vom 8. März 2012 begrüßte der Rat die Ankündigung der Kommission, das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über das Funktionieren der Schengen-Zusammenarbeit zu unterrichten. Diese Berichte sollen die Grundlage für eine regelmäßige Debatte im Europäischen Parlament und im Rat bilden und so die politischen Vorgaben und die Zusammenarbeit im Schengen- Raum stärken helfen.
Dieser erste Bericht umfasst den Zeitraum 1. November 2011 – 30. April 2012 und ergänzt die Maßnahmen, die Gegenstand der Legislativvorschläge der Kommission zur Wahrung des Schengen-Systems sind und zurzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert werden.
Zum vollständigen Bericht:
Halbjahresbericht Schengenraum November 2011 - April 2012 (79.79 kB 2012-08-31 20:05:05)