Am 12. April 2016 ist eine konsolidierte Fassung des Schengener Grenzkodexes in Kraft getreten. Die Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 562/2006.
Der Begriff "Schengener Grenzkodex" bezeichnet die gemeinsamen Regelungen für das Überschreiten der Grenzen durch Personen an den Binnen- und Außengrenzen des sogenannten Schengenraums.
Durch die Neufassung werden neben der ursprünglichen Verordnung (EG) Nr. 562/2006 sechs Änderungsverordnungen sowie eine Änderung durch des Beitrittsvertrag mit Kroatien in den Text eingearbeitet neu verkündet.