Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Kroatische Flagge und EU-Flagge am Gebäude der Kroatischen RegierungBild vergrößern (© picture alliance/dpa) Die Bundesregierung wird der Europäischen Kommission mitteilen, dass Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige nicht länger einschränkt.
Am 30. Juni endet die erste Stufe der Übergangsphase des kroatischen EU-Beitritts. Nach EU-Recht wäre eine weitere Übergangsregelung für kroatische Arbeitskräfte möglich. Diese nimmt Deutschland nicht in Anspruch.
Seit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 können Kroaten mit einer Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Für kroatische Akademiker, Auszubildende und Saisonbeschäftigte gibt es seitdem weitreichende Erleichterungen: sie können ohne Arbeitsgenehmigung hier arbeiten.
Eingeschränkt ist derzeit auch noch die Entsendung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen nach Deutschland: im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und bei der Innendekoration.
Kroatische Fachkräfte besetzen Lücken
Die deutsche Wirtschaft und der Arbeitsmarkt sind in guter Verfassung. So haben 2013 und 2014 bereits viele, meist jüngere Kroaten die Zugangserleichterungen genutzt. 2014 waren 93.000 Kroatinnen und Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Sie sind gut integriert und arbeiten vor allem dort, wo immer mehr Arbeitskräfte fehlen: im Verarbeitenden- und im Baugewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen.
Wenn sich der deutsche Arbeitsmarkt ab dem 1. Juli 2015 vollständig für sie öffnet, wird mit jährlich etwa 10.000 weiteren kroatischen Arbeitskräften gerechnet.
Dienstleistungsfreiheit für kroatische Unternehmen
Ab dem 1. Juli dürfen auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden. Sie können ihre Dienstleistungen in diesen Branchen in Deutschland anbieten.
Kein Lohndumping für ausländische Arbeitskräfte
Auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeitskräfte, die von kroatischen Unternehmen hierher entsendet werden, ist es genauso.
Kroatien erwartet selbst ein Wachstum seiner Wirtschaft mit steigenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Bisher gehen Kroaten vor allem deshalb nach Deutschland und Österreich, um der hohen Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit zu entkommen.
Mobilität ist gut für Arbeitsuchende und Unternehmen
Die Bundesregierung möchte mit der vollen Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes ein Signal setzen. Alle EU-Bürger sollen grenzüberschreitend nach Arbeit suchen und Stellenangebote annehmen können.
Offene Arbeitsmärkte in der EU kommen Unternehmen und Arbeitsuchenden gleichermaßen zugute.
Kroaten, die im Ausland arbeiten, sind auch für kroatische Volkswirtschaft ein Gewinn. Ihre Auslandsüberweisungen verbessern das Einkommen der Familien zu Hause und stärken so die kroatische Binnenwirtschaft.
Quelle: www.bundesregierung.de