Leitfaden zu den Auswirkungen der fehlenden Umsetzung der Verfahrensrichtlinie

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat einen Leitfaden zur unmittelbaren innerstaatlichen Anwendung der Richtlinie 2013/32/ EU des Rates vom 26.06.2013 (Verfahrensrichtlinie) herausgegeben.

Die Verfahrensrichtlinie sieht in Art. 51 Abs. 1 vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 20.07.2015 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind, um den Regelungen der Richtlinie nachzukommen. Zu diesem Zeitpunkt wird die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht noch nicht erfolgt sein, da das Richtli-nienumsetzungsgesetz voraussichtlich erst zum 01.01.2016 in Kraft treten wird.

Bereits jetzt kommt der Verfahrensrichtlinie unmittelbare Wirkung zu, da Deutschland die Richtlinie nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hat. Der Leitfaden enthält eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen auf das nationale Asylverfahren.

Der Leitfaden findet sich unter Gesetzen-Verwaltungsvorschriften-Asyl.