Smart borders / Intelligente Grenzen

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Kommission stellte am 28. Februar 2013 ein Maßnahmenpaket zum Thema „intelligente Grenzen“ vor, mit dem die Grenzkontrollverfahren für Einreisende in die EU beschleunigt, vereinfacht und verbessert werden sollen.

Das Paket umfasst ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) und ein Einreise-/Ausreisesystem (EES), die Vielreisenden aus Drittländern die Einreise über die Außengrenzen des Schengen-Raums erleichtern und die Sicherheit der EU-Grenzen erhöhen werden.

„Durch den Einsatz neuer Technologien wird Bürgerinnen und Bürgern aus Drittländern, die in die EU einreisen wollen, ein reibungsloserer und rascherer Grenzübertritt ermöglicht. Unser Ziel ist es, ausländischen Reisenden den Zugang zur EU zu erleichtern. Dies liegt nicht nur im Interesse der Reisenden, sondern auch im Interesse der EU-Wirtschaft. So haben ausländische Reisende allein 2011 schätzungsweise 271 Mrd. EUR zu unserer Wirtschaftsleistung beigetragen. Außerdem wird die Modernisierung unserer Systeme für mehr Sicherheit sorgen, da irreguläre Grenzübertritte verhindert und Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer aufgedeckt werden“, so Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.

Verordnung über ein EU-Registrierungsprogramm für Reisende (RTP)

  1. Ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) wird sicherheitsgeprüften Vielreisenden aus Drittländern die Möglichkeit geben, mit vereinfachten Grenzkontrollen in die EU einzureisen. Schätzungen zufolge werden jährlich 5 Millionen legale Drittlandsangehörige dieses neue Programm bei der Einreise in die EU nutzen. Im Rahmen des RTP werden an wichtigen Grenzübergängen automatische Grenzkontrollsysteme (d. h. automatische Gates) eingesetzt, etwa an Flughäfen, die sich diese moderne Technologie zunutze machen. Dadurch können registrierte Reisende sehr viel schneller abgefertigt werden als heute.

  2. Bei Geschäftsreisenden, Zeitarbeitskräften, Wissenschaftlern und Studierenden sowie Drittstaatsangehörigen mit enger Verwandtschaftsbeziehung zu EU-Bürgern oder Wohnsitz in EU-Nachbarregionen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie die Grenze zur EU mehrmals im Jahr übertreten. Indem ihnen die Einreise in die EU so leicht wie möglich gemacht wird, können die Attraktivität Europas als Reiseziel gesichert und das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum gefördert werden.

Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem der EU

  1. Mit einem Einreise-/Ausreisesystem (EES) werden Zeitpunkt und Ort der Einreise und Ausreise von Drittstaatsangehörigen erfasst. Anstelle des heutigen manuellen Verfahrens wird das neue elektronische System die zulässige Dauer eines Kurzaufenthalts automatisch berechnen und einen Warnhinweis an die nationalen Behörden generieren, wenn bis zum Ablauf der Aufenthaltsdauer keine Ausreise erfolgt ist. Auf diese Weise trägt das System auch dazu bei, das Problem einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Kurzzeitvisa anzugehen.

  2. Bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der EU stützen sich die Mitgliedstaaten heute hauptsächlich auf die im Reisedokument enthaltenen Stempel.Dieses Verfahren kostet viel Zeit, liefert keine zuverlässigen Daten über Grenzübertritte, ermöglicht keine praktikable Aufdeckung von Aufenthaltsdauer-Überschreitungen und bietet keine effiziente Lösung für den Fall, dass Reisedokumente verloren gehen oder zerstört werden. Außerdem werden die EU-Mitgliedstaaten den ständig wachsenden Strom von Reisenden in die und aus der EU mit den heutigen Systemen nicht bewältigen können. So dürfte die Zahl der Reisenden allein an den Flughäfen bis zum Jahr 2030 um 80 % von 400 Millionen im Jahr 2009 auf 720 Millionen anschwellen.

Hintergrund

Die heutigen Vorschläge gehen auf eine Mitteilung von 2011 (IP/11/1234) zurück, die eine Diskussion zwischen den EU-Organen und -Behörden über die Implementierung neuer Systeme mit Blick auf deren Mehrwert, technologische und datenschutzrelevante Auswirkungen und Kosten in Gang setzte.

Die Vorschläge sind Bestandteil der in der Mitteilung zur Migration vom 4. Mai 2011 (IP/11/532 und MEMO/11/273) angekündigten Initiative zur Stärkung der allgemeinen Verwaltung des Schengen-Raums.

Die nächsten Schritte

Als Nächstes werden nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Gesetzgebungsvorschläge zum RTP und zum EES aufgenommen. Nach Verabschiedung der Rechtsakte durch die beiden gesetzgebenden Organe werden die Systeme eingerichtet, damit sie möglichst 2017 oder 2018 in Betrieb gehen können.

Presseerklärung der Kommission vom 28.02.2013 - Reference: IP/13/162 -


Grüne lehnen Gesetzespaket ab

Den Gesetzesvorschlägen müssen sowohl das EU-Parlament, als auch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Das neue System soll dann ab 2017 oder 2018 seinen Dienst aufnehmen. Die Kosten werden sich auf rund 1,1 Milliarden Euro belaufen. Die Grünenfraktion im Parlament hat bereits angekündigt, gegen den Plan zu stimmen. Sie ist der Meinung, das Paket sei "der Einstieg in Big Brother an Europas Grenzen". 

"EU-Ausländer müssen sich nicht nur bei Ein- und Ausreise mit allen zehn Fingerabdrücken registrieren lassen, sondern auch bei Polizei- und Ausweiskontrollen innerhalb der EU. Das alles geht weit über das bisherige Maß an Grenzkontrollen in den Mitgliedsstaaten hinaus", sagte Ska Keller, migrations- und grenzpolitische Sprecherin der Grünen/EFA im EU-Parlament. 

Zusätzliche Datenbank

Zusätzlich zum EES soll eine Datenbank eingerichtet werden, die Zeit und Ort der Ein- und Ausreise dokumentiert. Ein Programm errechnet dann die Dauer des genehmigten Aufenthaltes. Damit soll das bisherige System von Grenzkontrolleuren, die die Pässe abstempeln, ersetzt werden.

"Die Datenbank soll so eingerichtet werden, dass der Polizeizugriff bei Ermittlungen darauf später möglich ist. EU-Ausländer werden damit in eine Ecke mit Verbrechern gestellt", kommentierte Keller das Vorhaben.

Quelle: EurActiv.com vom 01. März 2013


 Weitere Reaktionen:

Auf einem Treffen des EU-Innenministerrates am 8. März begrüßte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Pläne als Liberalisierungsmaßnahme einerseits sowie als Mittel im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität andererseits. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar kritisierte das Vorhaben der EU hingegen scharf: „Die Pläne sind alles andere als smart.“ Eine lückenlose Vorratsdatenspeicherung sei juristisch nicht haltbar. Zudem sei sie nicht praktikabel, denn bei kleinsten Ausfällen sei der „Gesamtbestand kompromittiert und im Grunde genommen nutzlos“, erklärte Schaar. Er verwies zudem darauf, dass in den USA bereits seit Jahren die Einführung eines Ein- und Ausreisekontrollsystems debattiert werde, dieses aber bis heute nicht funktioniere. Die Europaabgeordneten Ska Keller und Jan Philipp Albrecht (Die Grünen/EFA) kritisierten die Pläne als unverhältnismäßig. Reisende würden durch die Aufnahme von Fingerabdrücken faktisch wie Verbrecher behandelt. Außerdem sei zu befürchten, dass langfristig auch die Polizei Zugriff auf die gespeicherten Datensätze erhalte.

Quelle: Netzwerk Migration in Europa e. V. (MuB-Newsletter 3/2013)