Nachdem alle Versuche, die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug dem EuGH vorzulegen, scheiterten, scheint es nunmehr die EU-Kommission zu sein, die sich der Thematik annimmt. Nach noch unbestätigten Informationen wurde Ende 2012 von der Kommission wegen der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug gegen Deutschland und die Niederlande ein Pilotverfahren eingeleitet, mit dem die Regierungen aufgefordert worden waren, zu den Nachzugsvoraussetzungen und deren Vereinbarkeit mit der Familienzusammenführungsrichtlinie Stellung zu nehmen.
Anläßlich der Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht berichtete Prof. em Dr. Kees Groenendijk, dass die EU-Kommission wegen der Sprachkenntnisse, die Voraussetzung des Ehegattennachzugs sind, auch bei der Bundesregierung eine Stellungnahme eingeholt hätte.
Sollte die Kommission trotz der Stellungnahme der Bundesregierung davon ausgehen, dass die Sprachanforderungen den Ehegattennachzug unverhältnismäßig einschränken, könnte das Pilotverfahren in ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland münden. Mit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens bestünde keine Möglichkeit mehr, eine Entscheidung dieser Frage durch den EuGH durch die nachträgliche Erteilung von Visa oder Aufenthaltstiteln zu unterlaufen. Auch die Erledigung von Vorabentscheidungsverfahren durch den Spracherwerb des nachziehenden Ehegatten während des laufenden Verwaltungsstreitverfahrens, stünde dann einer Klärung dieser Frage durch den EuGH nicht mehr entgegen.
Dr. Dienelt