Das Visa-Informationssystem (VIS) ist am 11.10.2011 um 8 Uhr MEZ in der ersten Anwendungsregion Nordafrika in Betrieb gegangen. Dank biometrischer Merkmale (Fingerabdrücke und digitales Gesichtsbild), die die Identifizierung der Visuminhaber erleichtern und Identitätsdiebstahl verhindern helfen, werden Visaanträge künftig erheblich schneller bearbeitet.
Das neue System wird den Schengen-Ländern ermöglichen, Daten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt rasch und wirksam auszutauschen. Beim neuen VIS wird auch die Systemintegrität gestärkt und das Vertrauen unter den zugehörigen Mitgliedstaaten verbessert. Als erste werden die konsularischen Vertretungen der Schengen-Länder in Nordafrika (Ägypten, Algerien, Libyen, Mauretanien, Marokko und Tunesien) angeschlossen.
Die Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström erklärte dazu: „Ab sofort profitieren Ausländer, die die EU besuchen wollen, von klareren, genaueren, transparenten und fairen Regeln für den Visum-Antrag. Außerdem werden Ausstellung und Prüfung von Visa künftig effizienter und sicherer. Damit kommen wir einer besseren gemeinsamen Visumpolitik der EU ein Stück näher.“
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärt hierzu: "Das schengenweite Visa-Informationssystem hat heute seinen Betrieb in der ersten Anwendungsregion Nordafrika aufgenommen. Weitere Regionen werden folgen. Damit beginnt die Realisierung eines technisch aufwendigen Projekts, für dessen Umsetzung sich die Bundesregierung immer mit Nachdruck eingesetzt hat. Künftig werden sowohl die Antragsverfahren wie auch die Visa-Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen durch die Abnahme von Fingerabdrücken und eines digitalen Lichtbildes verbessert. Diese biometrischen Merkmale ermöglichen eine bessere Identifizierung des Visuminhabers. Damit wird ein substanzieller Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit an den Schengen-Außengrenzen und innerhalb des Hoheitsgebiets der Schengen-Staaten geleistet.""
Mit dem Visa-Informationssystem werden Daten über Anträge auf Erteilung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt und die hierzu getroffenen Entscheidungen zwischen den Schengen-Staaten ausgetauscht. Es dient insbesondere dazu, das Visumantragsverfahren zu vereinfachen, die Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen und innerhalb des Hoheitsgebiets der Schengen-Staaten zu erleichtern sowie zur Verhütung von Gefahren für die innere Sicherheit der Schengen-Staaten beizutragen.
Informationen zum Hintergrund:
Die Einrichtung des Visa-Informationssystems beruht auf einer Entscheidung des Rates vom 8. Juni 2004 (2004/512/EG). Zweck, Funktionen und Zuständigkeiten im Rahmen des Visa-Informationssystems werden in der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 („VIS-VO“) festgelegt, die zum Teil durch Art. 54 der VO (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 („Visakodex“) geändert wurde.
Das Visa-Informationssystem besteht aus einem zentralen System, für dessen Aufbau die Europäische Kommission die Verantwortung trägt, und aus den von den Schengen-Staaten eigenständig aufgebauten nationalen Systemen. Im Visa-Informationssystem werden alphanumerische und biometrische Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) über den Visumantragsteller, Daten über beantragte, erteilte, abgelehnte, annullierte, aufgehobene und verlängerte Visa sowie Daten über zurückgenommene Visumanträge gespeichert. Zudem werden Daten über den Einlader oder den Verpflichtungsgeber in das Visa-Informationssystem aufgenommen. Die Daten werden höchstens fünf Jahre im Visa-Informationssystem gespeichert.
Gegenwärtig stellen die 25 Schengen-Mitgliedstaaten jährlich rund 13 Millionen Schengen-Visa aus – Tendenz steigend. Das derzeitige System zur Erteilung, Überwachung und Prüfung von Visa ist für eine solche Nachfrage nicht ausgelegt. Betrug und Missbrauch lassen sich nicht immer leicht verhüten, außerdem kann das Verfahren für Personen, die rechtmäßig ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, beschwerlich sein.
Das neue fortschrittliche Visa-Informationssystem (VIS) erleichtert den Umgang mit diesen Herausforderungen insofern, als nunmehr digitale Gesichtsbilder und Fingerabdrücke genutzt werden. Nicht nur die Bearbeitung von Visaanträgen wird beschleunigt, auch die Kontrollen an den Außengrenzen werden sich effizienter gestalten und insgesamt die Sicherheit an den Grenzen verbessern.
Bei dem neuen System kann mit einigen Mausklicks die wirkliche Identität eines Visuminhabers überprüft und Visumbetrug verhütet bzw. bekämpft werden. Gleichzeitig werden Visaanträge wesentlich schneller bearbeitet werden.
Die Visumbehörden aller Schengen-Länder werden die VIS-Daten bei Bedarf abrufen können, beispielsweise wenn eine Person, die bereits ein Visum beantragt hatte, einen neuen Visumantrag stellt. Im VIS werden alle Visumanträge für Schengen-Länder sowie alle diesbezüglichen Entscheidungen der Visumbehörden gespeichert sein. Dies ermöglicht einem Antragsteller, schneller und einfacher ein neues Visum zu erhalten, da die Behörden feststellen können, ob er sich ordnungsgemäß verhalten hat und als zuverlässig gelten kann.
Das VIS wird nicht in allen Vertretungen der Schengen-Länder weltweit gleichzeitig den Betrieb aufnehmen, sondern schrittweise Region für Region bereitgestellt werden. Auf Nordafrika sollen bald der Nahe Osten (Israel, Jordanien, Libanon und Syrien) sowie die Golfregionen (Afghanistan, Bahrain, Irak, Iran, Katar, Kuwait, Jemen, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate) folgen. Die konsularischen Vertretungen der Schengen-Länder in der Welt sollten binnen zwei Jahren an das VIS angeschlossen werden.
Das Verfahren für die Erfassung von Fingerabdrücken ist schnell, einfach und diskret. Der Antragsteller muss lediglich seine Finger auf einen digitalen Fingerabdruckscanner legen. Wird innerhalb von fünf Jahren ein neuer Antrag gestellt, müssen nicht noch einmal Fingerabdrücke abgenommen werden, denn sie werden aus dem im VIS gespeicherten letzten Antrag kopiert. Die Abdruckdaten werden nach fünf Jahren gelöscht.
Beim Eintreffen des Visainhabers an der Außengrenze überprüfen die Schengen-Grenzschutzbeamten seine Identität und kontrollieren die Echtheit seines Visums im VIS. Durch die schnelle, sichere und gesicherte biometrische Überprüfung hilft dies Betrug zu verhindern (wenn eine Person beispielsweise das Visum eines anderen zu benutzen versucht). Gleichzeitig wird das Verfahren für Bona-fide-Antragsteller, die den überwiegenden Teil der Reisenden ausmachen, beschleunigt.
Quelle: BMI, Europäische Kommission
Verordnungen Gesamtdokument (6.65 MB 2010-03-17 00:08:59)
Verordnungen Gesamtdokument für Mitglieder (13.01 MB 2010-03-17 00:20:39)