Themen der Europawahl: Wie offen sollen unsere Grenzen sein?

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Grüne Grenze oder Festung Europa: Motiv zur Europawahl Juni 2009

Europa wird von außen als ein Hort des Friedens und des Wohlstands gesehen und so versuchen Millionen von Menschen, in die EU zu kommen und hier zu leben. Für uns birgt dies Chancen, bringt aber auch Probleme mit sich. Die im Juni zu wählenden Europa-Abgeordneten werden in den kommenden Jahren Antworten finden müssen auf illegale Zuwanderung, die Herausforderung der Integration, die Lastenverteilung innerhalb der EU und die Ursachen der Migration.

Die Europa-Abgeordneten haben in den letzten Jahren wichtige Entscheidungen zum Thema Zuwanderung getroffen, die in den kommenden Jahren überprüft und weiterentwickelt werden müssen.

Bisher haben die EU-Parlamentarier versucht, sowohl die positiven Aspekte der Zuwanderung für Europa nutzbar zu machen, als auch negative Folgen zu bekämpfen. Legale Zuwanderung zu ermöglichen und der illegalen Einwanderung entgegenzutreten.

Aber selbstverständlich waren und sind die Abgeordneten oft unterschiedlicher Auffassung, wo tatsächlich die goldenen Mitte zwischen den widerstreitenden Interessen und dem Für und Wider liegt.

Illegale Zuwanderung bekämpfen

Es wird geschätzt, dass sich aktuell zwischen 4 und 8 Millionen Einwanderer ohne Genehmigung in der EU aufhalten und hier arbeiten. Beschäftigt sind sie vor allem in der Landwirtschaft, im Bau, als Reinigungskräfte sowie im Gastgewerbe.

Illegale Beschäftigung schadet den Sozialsystemen. Sie kann für alle die Chancen vermindern, auf dem legalen Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden und sie verzerrt den Wettbewerb unter den Firmen. Sie kann außerdem die Gehälter und Arbeitsbedingungen auf dem regulären Arbeitsmarkt beinträchtigen.

Wer illegal in die EU einreist und hier unangemeldet arbeitet, hat keinen Zugang zum Gesundheitssystem und ist nicht rentenversichert. Zuwanderer ohne Papiere können leichter von ihren Arbeitgebern ausgebeutet werden und haben keinen Rechtsschutz wie andere Arbeitnehmer.

Die Europäische Union versucht daher, illegale Einwanderung und die Ausbeutung irregulärer Arbeitskräfte zu bekämpfen, aber gleichzeitig die Menschenrechte von Immigranten zu achten und zu schützen.

Das Europäische Parlament hat zur Bekämpfung der Ausbeutung illegaler Einwanderer gesetzliche Regelungen getroffen, die Strafen für Personen und Firmen vorsieht, die Zuwanderer ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beschäftigten.

Außerdem sieht diese vom Parlament verabschiedete EU-Richtlinie vor, dass für die illegal Beschäftigten rückwirkend Sozialbeiträge, Steuern und branchenübliche Löhne gezählt werden müssen.

Die Richtlinie wird es den illegal beschäftigten Arbeitern aber auch erleichtern, gegen ihre Arbeitgeber vorzugehen, um Missstände bekannt zu machen, ohne automatisch mit der Ausweisung rechnen zu müssen.

Blue-Card: mehr hoch qualifizierte Zuwanderer

Hochqualifizierte potenzielle Zuwanderer entscheiden sich bisher häufiger für die USA, Australien oder Kanada als für Europa. Dies liegt zum Teil auch an den komplizierten und von Land zu Land unterschiedlichen Einreisebestimmungen in Europa.

Es ist sehr sicher, dass Europa aufgrund der Bevölkerungsentwicklung schon in wenigen Jahren massiv unter einem Fachkräftemangel leiden wird, was negative Folgen für die Position europäischer Firmen im globalen Wettbewerb haben wird und das Wachstumspotenzial der europäischen Wirtschaft reduziert.

Um diesem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften entgegenzuwirken, hat das Europaparlament der Einführung einer sogenannten „Blue Card" zugestimmt. Sie ist eine Art europaweite Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Universitätsabschluss oder fünfjähriger Berufserfahrung.

Ausweisung illegaler Einwanderer: Förderung freiwilliger Rückkehr

Das Europäische Parlament hat mit der Annahme der Rückführungsrichtlinie, die 2011 in Kraft treten wird, eine wichtige Maßnahme ergriffen, um illegale Einwanderung zu bekämpfen. Durch die Richtlinie wird der Umgang mit Ausländern, die illegal eingereist sind oder der deren Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist, einheitlicher geregelt.

Die Rückführungsrichtlinie bestimmt, dass Menschen die ausgewiesen werden sollen, 7 bis 30 Tage Zeit eingeräumt wird, um sich für eine freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland zu entscheiden. Die Abschiebehaft darf in der Regel eine Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Unter bestimmten Umständen kann ein fünfjähriges Wiedereinreise-Verbot für die gesamte EU verhängt werden.

Entscheidung Sie mit: Europawahl im Juni

Die ersten Schritte auf dem Weg zu einer gemeinsamen Immigrationspolitik der EU sind gemacht. Aber die Herausforderungen in diesem Politikbereich sind groß und werden die europäische Politik auch in den nächsten Jahren begleiten.

Die neuen EU-Abgeordneten werden Entscheidungen über den richtigen Umgang mit den Menschen, die nach Europa wollen, zu entscheiden haben. Sollten die EU-Staaten einander noch stärker beistehen? Sollten wir mehr unternehmen, um die illegale Zuwanderung zu erschweren? Die im Juni gewählten Europa-Abgeordneten stehen vor wichtigen und schwierigen Entscheidungen. Schon in den nächsten Monaten nach der Wahl stehen etwa Entscheidungen zum Asylrecht an.

Wer vertritt Ihre Auffassung, wer hat Ihr Vertrauen? Wer wird Zuwanderungsgesetze in Ihrem Sinne verabschieden? Darum geht es, unter anderem, am 7. Juni bei der Europawahl.