Niederlande verzichten auf Sprachprüfung und Eingliederungstests bei türkischen Staatsangehörigen

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Der niederländische Verwaltungsgerichtshof Centrale Raad van Beroep (CRvB) hat in seinem Urteil vom 16. August 2011 (Nummer der nationalen Rechtsprechung LJN: BR4959) entschieden, dass die Auferlegung der Eingliederungspflicht für türkische Staatsangehörige sowie deren Angehörige, die auf Grund des niederländischen Eingliederungsgesetzes unter das Assoziierungsabkommen fallen, eine Verletzung des Assoziierungsrechts EU-Türkei darstellt. Damit kann von türkischen Staatsangehörigen aufgrund der Stillhalteklausel im Assoziierungsabkommen nicht die Beherrschung der niederländischen Sprache sowie Kenntnisse über Land und Leute verlangt werden.

Das niederländische Verwaltungsgericht CRvB hat in seinem Urteil vom 16. August 2011 entschieden, dass türkische Staatsangehörige in den Niederlanden gesetzlich nicht eingliederungspflichtig sind. Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Verpflichtung zur Eingliederung für türkische Staatsangehörige gegen die zwischen der Europäischen Union und der Türkei geschlossenen Verträge sowie deren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof verstößt. Im Besonderen urteilt das Verwaltungsgericht CRvB, dass damit gegen die sogenannten "Stillhalteklauseln" im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei sowie den dazugehörigen Zusatzprotokollen verstoßen wird.

Sein Urteil (LJN 4959) begründet das Verwaltungsgericht CRvB so, dass die aus dem niederländischen Zuwanderungsgesetz hervorgehende Eingliederungspflicht das Arbeits- und Aufenthaltsrecht von türkischen Staatsangehörigen in den Niederlanden  neuen Beschränkungen unterwirft. Wenn ein türkischer Staatsangehöriger die gesetzlich vorgesehene Eingliederungsprüfung nicht besteht, kann dies negative Folgen für den Aufenthaltstitel in den Niederlanden haben. Darüber hinaus werden Geldstrafen verhängt, wenn die Prüfung nicht innerhalb einer festgelegten Frist bestanden wurde.

Als Folge dieser Entscheidung hat das Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen mit Erlass vom 23. September 2011 die Eingliederungsprüfung für türkische Staatsangehörige aufgehoben.