Vertragsverletzungsverfahren wegen Sprachtests im Ausland

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Nach einer Presseerklärung der Fraktion "Die Linke" hat die EU-Kommission nun offiziell wegen der unzureichenden Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Der EuGH hatte im Sommer letzten Jahres die Sprachtests im Ausland beim Ehegattennachzug als unzulässig eingestuft, weil die Einschränkung gegen das Verschlechterungsverbot des EU-Türkei-Assoziationsabkommens verstößt. Die Bundesregierung weigert sich bis heute, den Urteilsspruch des EuGH umzusetzen – das ist inakzeptabel, erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu „Visaerteilungen zum Ehegattennachzug im Jahr 2014 und rechtliche Bedenken gegen Sprachtests im Ausland" (BT-Drs. 18/4598).

Dagdelen weiter:

„Ich möchte die EU-Kommission darin bestärken, sich nicht von irreführenden Aussagen der Bundesregierung täuschen zu lassen und das Vertragsverletzungsverfahren schnell und konsequent weiter zu betreiben. Nach Darstellung der Bundesregierung würde angeblich jetzt schon allen denkbaren Härtefallkonstellationen Rechnung getragen – die Praxis belegt das glatte Gegenteil. Etwa jeder dritte Deutsch-Test im Ausland wurde im Jahr 2014 nicht bestanden, das betraf über 12.000 Menschen. Immer wieder wenden sich Betroffene an mich, die massiv unter den Folgen dieser menschenfeindlichen Regelung leiden. Doch das Außenministerium und die Botschaften erweisen sich nach meiner Erfahrung in diesen Fällen als unfähig oder unwillig, eine verfassungs- und EU-rechtskonforme Lösung im Sinne der Menschen herbeizuführen.

Statt letztlich unwirksame Härtefallregelungen einzuführen, muss die Regelung der Sprachanforderungen im Ausland zurückgenommen werden. Bei Nachzug zu türkischen Staatsangehörigen folgt dies zwingend aus dem Dogan-Urteil des EuGH. Dass die Bundesregierung dieses höchstrichterliche Urteil ignoriert, setzt dem ideologisch motivierten Treiben die Krone auf. Das Gerede von Willkommenskultur, offener Einwanderungsgesellschaft und vom angeblichen Schutz der Familien können sich CDU, CSU und SPD sparen, wenn sie das Recht auf Familienzusammenleben beim Ehegattennachzug derart mit Füßen treten.

Nach dem Dogan-Urteil des EuGH hatte das Auswärtige Amt den Botschaften auferlegt, auch beim Nachzug zu Drittstaatsangehörigen in Zweifelsfällen Härtefallprüfungen vorzunehmen, weil pauschale Ablehnungen mit EU-Recht nicht zu vereinbaren sind. Es ist bezeichnend, dass es nach Angaben der Bundesregierung von August 2014 bis heute nur eine „geringe zweistellige Zahl" solcher Fälle gegeben haben soll. In anderen Worten: Nichts hat sich infolge des Dogan-Urteils an der Schikane von Eheleuten zum Besseren geändert."

Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist aufgrund der statistischen Daten gerechtfertigt. Die Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug ist von 2013 auf 2014 zwar um etwa 10 Prozent gestiegen, von 32.777 auf 36.018. In Bezug auf Pakistan und Afghanistan wird es sich oftmals um den Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen handeln, bei denen keine Sprachtests verlangt werden dürfen; der Nachzug zu indischen Staatsangehörigen dürfte im Wesentlichen ein Nachzug zu Hochqualifizierten sein (blue card u.a.), wo ebenfalls keine Sprachanforderungen gestellt werden (dies bestätigt Anlage 2).

Bestehensquoten bei Sprachtests im Ausland im Rahmen des Ehegattennachzugs: 2014 gab es 38.664 Sprachtests „Deutsch 1", 12.488 Mal wurde die Prüfung nicht bestanden, d.h. dass etwa ein Drittel der Betroffenen am Sprachtest (zunächst) gescheitert ist (Mehrfachteilnahmen sind möglich, dies wird aber nicht erfasst). Die niedrigsten Bestehensquoten werden für die Länder Senegal, Jordanien und Pakistan gemeldet: hier bestanden nur 43-50% aller Prüfungsteilnehmenden die Deutsch-Tests. Auch in den Ländern Dominikanische Republik, Äthiopien, Bangladesh, Sri Lanka und Afghanistan lagen die Erfolgsquoten unter 60%.

Bei den Menschen, die keinen Zugang zu einem Sprachkurs im Goethe-Institut haben (das betrifft 78% aller Betroffenen weltweit!, sog. „Externe"), sind die Quoten noch dramatischer: Für die Länder Senegal, Jordanien, Pakistan, Dominikanische Republik, Bangladesh und Afghanistan lagen die Quoten für Externe unter 50% (39-49%).

In Anbetracht dieser Zahlen ist festzustellen, dass die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sich zu einer echten Nachzugsschranke entwickelt haben. Die Härtefallregelung versagt hier ganz offensichtlich, sodass zu erwarten ist, dass die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren mit Nachdruck betreiben wird.