Visaerteilung 2012

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Die deutschen Auslandsvertretungen erteilten im Jahr 2012 insgesamt 326 069 Visa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeitsdauer (2011: 237 953; Steigerungsrate: + 37 Prozent).

Darunter fielen 210 599 Jahresvisa (154 000; + 37 Prozent), 56 808 Zweijahresvisa (41 205; + 38 Prozent), 51 806 Dreijahresvisa (38 694; + 34 Prozent) sowie 6 856 Fünfjahresvisa (4 054; + 69 Prozent). Der Anteil der Visa mit einer Gültigkeitsdauer zwischen einem und fünf Jahren am Gesamtvisaaufkommen betrug 18,36 Prozent. In 2012 betrug die Zahl der Remonstrationen 28 526. In 1.856 Fällen wurden gegen ablehnende Visumbescheide Klage erhoben. Die Zahl der auf Kurzaufenthalte (Schengenvisa) entfallenden Klagen belief sich dabei auf 576.
Weltweit wurden 2012 knapp 2 Mio Visa von 2,1 Mio beantragten erteilt (bei rd 138.000 Ablehnungen entsprach das einer Quote von rd 7 Prozent). Auf Schengenvisa entfielen 1,8 Mio Erteilungen bei einer Ablehnungsquote von rd 23 Prozent. Die Beantragungsrate von Schengenvisa stieg im Vergleich zu 2011 um rd 10 Prozent. Die Gesamteinnahmen für erteilte Visa belief sich auf rd 93 Mio €.

Durch die Bundespolizei und die mit der grenzpolizeilichen
Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg wurden 18 811
Ausnahmevisa erteilt. Die Erteilung erfolgte gemäß Artikel 35 und 36 des Visakodex (Schengen-Visum, Kategorie „C“) bzw. § 14 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (nationales Visum, Kategorie „D“).

 (Antw. der BuReg, Drs. 17/12755 v. 14.03.2013).