Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/1212) vom 24.04.2014.
Auszüge:
Die deutschen Auslandsvertretungen erteilten im Jahr 2013 insgesamt 413 190 Visa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeitsdauer (2012: 326 069; Steigerungsrate: +26,72 Prozent). Darunter fielen 281 203 Jahresvisa (210 599; +33,53 Prozent), 58 162 Zweijahresvisa (56 808; +2,38 Prozent), 57 879 Dreijahresvisa (51 806; +11,72 Prozent), 3 463 Vierjahresvisa (seit dem Jahr 2013 statistisch gesondert ausgewiesen) sowie 11 493 Fünfjahresvisa (6 856; +67,63 Prozent). Der Anteil der Visa mit einer Gültigkeitsdauer zwischen einem und fünf Jahren am Gesamtvisaaufkommen betrug 21,74 Prozent (2012: 18,36 Prozent).
Kategorie C: von Gesamt 16.570
- Philippinen 6.864
- Ukraine 2.804
- Russische Föderation 1.787
Kategorie D: von Gesamt 66
- Türkei 21
- Irak 9
- Mazedonien 5
Der Anteil der Mehrjahresvisa (d. h. Visa, die für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer zwischen einem Jahr und fünf Jahren ausgestellt wurden)
an den von Deutschland im Jahr 2013 erteilten Schengenvisa beträgt 21,74 Prozent (2012: 18,36 Prozent).
Im Jahr 2013 wurden durch die Bundespolizei und die mit der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg
16 636 Ausnahmevisa erteilt. Die Erteilung erfolgte gemäß Artikel 35 und 36 des Visakodex (Schengen-Visum, Kategorie „C“) bzw. § 14 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (nationales Visum, Kategorie „D“).
Im Jahr 2013 wurden 51 936 Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit nach Artikel 25 des Visakodex erteilt.
Die bestehenden Visumerleichterungsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine und der Republik Moldau wurden erweitert. Die Änderungen der
Abkommen traten am 1. Juli 2013 in Kraft. Das Visumerleichterungsabkommen mit der Republik Armenien trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Das Abkommen mit der Republik Aserbaidschan wurde am 29. November 2013 unterzeichnet. Der Rat stimmte am 7. Oktober 2013 dem Visumerleichterungsabkommen
mit Kap Verde zu und ermächtigte am 5. Dezember 2013 die Kommission, mit dem Königreich Marokko Verhandlungen über ein Visumerleichterungsabkommen aufzunehmen. Bezüglich der Russischen Föderation wurden die Verhandlungen über ein neues Visumerleichterungsabkommen nach der Erklärung der Staats- und Regierungschefs zur Ukraine vom 6. März 2014 suspendiert.
Im Jahr 2013 wurden von den deutschen Auslandsvertretungen weltweit 29 265 (2012: 28 576) Remonstrationen gegen ablehnende Bescheide in Visumangelegenheiten bearbeitet. Das Auswärtige Amt führt keine nach C- und D-Visa aufgeschlüsselte Statistik der Remonstrationen. Im Jahr 2013 sind beim Auswärtigen Amt 1 580 (2012: 1 856) Neuklagen eingegangen, davon 520 (2012: 576) Klagen gegen Ablehnungen eines Schengen- Visums. Die im Jahr 2013 ergangenen gerichtlichen Entscheidungen waren zu 1,81 Prozent stattgebende Urteile, die das Auswärtige Amt zur Visumerteilung verpflichteten. In 0,19 Prozent der Fälle wurde das Auswärtige Amt zur Neubescheidung verurteilt. In 2,87 Prozent der Fälle erfolgte eine Klaglosstellung mit mindestens anteiliger Kostentragung durch das Auswärtige Amt. In weiteren 1,12 Prozent der Fälle erfolgte eine Klaglosstellung, ohne dass das Auswärtige Amt Kosten zu tragen hatte. In 23,07 Prozent der Fälle wurde ein (zumeist außergerichtlicher) Vergleich geschlossen. In diesen Fällen erteilte das Auswärtige Amt ein Visum, nachdem die Klage gegen entsprechende Zusicherung zurückgenommen worden war.
Im Jahr 2012 wurden 796 erschlichene und 210 gefälschte Schengenvisa festgestellt.
Zum VIS:
Das zentrale Visa-Informationssystem (VIS) hat zum 11. Oktober 2011 seinen Betrieb aufgenommen. Die deutschen Auslandsvertretungen werden entsprechend dem Roll-out-Plan der Europäischen Kommission an das VIS angebunden. Bis heute sind die deutschen Auslandsvertretungen in Afrika, im Nahen Osten, in der Golfregion, in Südamerika sowie in Zentral- und Südostasien an das VIS angeschlossen. Zum 15. Mai 2014 werden auch die Auslandsvertretungen in Nord- und Mittelamerika, der Karibik sowie Australasien einbezogen sein. Im September 2014 folgen die Türkei und die westlichen Balkanstaaten. Der Zeitplan für die weiteren Regionen steht derzeit noch nicht abschließend fest. Auch an den deutschen luft- und seeseitigen Schengen-Außengrenzen verwenden die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs beauftragten Behörden seit dem 11. Oktober 2011 das VIS zur Ausstellung von Ausnahmesichtvermerken gemäß Artikel 35 und 36 des Visakodex i. V. m. § 14 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes. Seit dem 31. Oktober 2011 wird das VIS auch bei der Grenzkontrolle abgefragt. Seit dem 2. September 2013 haben zudem die deutschen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von terroristischen oder sonstigen schwerwiegenden Straftaten unter den Voraussetzungen des VIS-Zugangsgesetzes Zugang zum VIS. Das Gesetz zur Errichtung der Visa-Warndatei ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt im Bundesverwaltungsamt ein Abgleich der von den deutschen Visumbehörden übermittelten Antragsdaten mit der Visa- Warndatei. Ein Datenabgleich zwischen der Visa-Warndatei und der Anti-Terror- Datei findet nicht statt.