Vorschlag für die 9. Änderung der EU-Visum Verordnung

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Der jüngste Vorschlag zur Änderung der EU-VisumVO sieht eine Überführung von Inselstaaten der Karibik, Inselstaaten im Pazifik und bestimmte Kategorien britischer Staatsangehöriger in Anhang II (Visumbefreiung für einen Kurzaufenthalt) vor. Der Südsudan wird in Anhang I neu aufegnommen.

Der Vorschlag wurde von der Kommission angenommen und an den Rat sowie das Parlament übersandt.
Die geänderte Verordnung tritt dann am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 soll wie folgt geändert werden:

1. Anhang I wird wie folgt geändert:

a) in Nummer 1 werden Dominica, Grenada, Kiribati, die Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, die Salomonen, Samoa, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu und Vanuatu gestrichen und der Südsudan hinzugefügt;

b) Nummer 3 wird gestrichen.

2. Anhang II wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden folgende Länder hinzugefügt:
„Dominica*“,
„Grenada*“,
„Kiribati*“
„Marshallinseln*“,
„Mikronesien*“,
„Nauru*“,
„Palau*“,
„Salomonen*“,
„Samoa*“,
„St. Lucia*“,
„St. Vincent und die Grenadinen*“,
„Timor-Leste*“,
„Tonga*“,
„Trinidad und Tobago*“
„Tuvalu*“,
sowie „Vanuatu*“.
_________________
* „Die Visumfreiheit gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines mit der Europäischen Union zu schließenden Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht.“

b) Nummer 3 erhält folgende Fassung:

„3. Britische Bürger, die nicht Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland im Sinne des Unionsrechts sind:

  • britische Staatsangehörige (Überseegebiete) (British Nationals (Overseas))
  • Bürger der britischen Überseegebiete (British Overseas Territories Citizens)
  • britische Überseebürger (British Overseas Citizens)
  • Personen unter dem Schutz des Vereinigten Königreichs (British Protected Persons)
  • britische Untertanen (British Subjects)“

Am 9. Juli 2011 erklärte der Südsudan offiziell seine Unabhängigkeit vom Sudan, der auf der Negativliste verzeichnet ist. Am 14. Juli 2011 trat der Südsudan den Vereinten Nationen bei. Der Südsudan muss daher in den Anhang I aufgenommen werden.

Zum Vorschlag:

icon Entwurf zur Änderung der VO (EG) 539/2001 - EUVisumVO vom 07.11.2012 (79.98 kB 2012-11-17 19:16:18)

Am 9. Juli 2011 erklärte der Südsudan offiziell seine Unabhängigkeit vom Sudan, der auf der
Negativliste verzeichnet ist. Am 14. Juli 2011 trat der Südsudan den Vereinten Nationen bei.
Der Südsudan muss daher in den Anhang I aufgenommen werden.