Der Vermittlungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 nicht über die Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze geeinigt und das Verfahren unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen abgeschlossen. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Sitzung am Freitag, dem 17. Dezember 2004, darüber zu entscheiden, ob er dem ihm am Freitag unverändert vorliegenden Gesetz zustimmt; denn hierbei handelt es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz.
Siehe nunmehr: Änderungsgesetz Aufenthaltsgesetz (Zuwanderungsgesetz 2005)