Mehr Geld für Integration - Bundesregierung legt Änderung der Intergrationskursverorndung vor

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Die Bundesregierung hat heute den Entwurf einer Ersten Verorndung zur Änderung der Integrationskursverordnung beschlossen. Mit der Neufassung der Integrationskursverordnung werden die Ergebnisse der Anfang 2006 vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Evaluation umgesetzt. Gleichzeitig erfüllt der Bund hiermit die im Nationalen Integrationsplan eingegangene Selbstverpflichtung, die Handlungsansätze zur Optimierung der Integrationskurse in das Sprachkurssystem zu überführen. Zur Finanzierung sind die Haushaltsmittel um 14 Mio Euro aufgestockt worden. Damit stehen 2008 rund 155 Mio € zur Verfügung.

Der für die Integrationspolitik zuständige Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärt hierzu:

„Wir haben die Praxis der Integrationskurse umfassend evaluiert. Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Neufassung der Integrationskursverordnung werden die Vorschläge zur Verbesserung der Integrationskurse umgesetzt, zu denen wir uns beim Nationalen Integrationsgipfel verpflichtet haben. Sprache ist Voraussetzung von Integration. Wer mitreden will, muss die deutsche Sprache erlernen. Der Staat unterstützt Migranten darin. Wer neu zu uns kommt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Andererseits ist zur Teilnahme verpflichtet, wer integrationsbedürftig ist. Die Evaluation hat das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen als Mindestvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration bestätigt. Sie hat aber auch ergeben, dass dieses Ziel noch immer zu wenige Teilnehmende erreichen. Ein Hauptanliegen der Neufassung der Integrationskursverordnung ist daher, den Anteil derer, die den Integrationskurs erfolgreich abschließen, deutlich zu steigern. Ich bin der festen Überzeugung, dass die neuen Rahmenbedingungen einen höheren Integrationserfolg bei den Teilnehmenden bewirken werden. Zugleich bauen wir Verwaltungsaufwand dort ab, wo er sich als nicht notwendig erwiesen hat. Mit einem Gesamtentlastungseffekt von rund 6,1 Mio. Euro leistet die Änderungsverordnung einen erheblichen Beitrag zur Senkung der Bürokratiekosten der Wirtschaft.“

Kernpunkte des Entwurfs zur Änderung der Integrationskursverordnung sind:
Um den Kurserfolg zu steigern, sieht der Verordnungsentwurf die Einführung flexibler Stundenkontingente bis zu einer Höchstförderdauer von 1 200 Stunden und Wiederholungsmöglichkeiten vor.

Integrationskurse für die Zielgruppen Jugendliche und Frauen sowie die Kurse für die Gruppe der Analphabeten oder Personen mit einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf sehen ein Stundenkontingent von bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs vor.

Intensivkurse ermöglichen es Teilnehmenden, die das Kursziel in weniger als den regulären 645 Unterrichtsstunden erreichen können, den Integrationskurs in nur 430 Stunden zu durchlaufen.

Durch die Einführung eines bundeseinheitlichen Tests und die Erhöhung der Stundenzahl auf 45 Unterrichtsstunden wird der Orientierungskurs aufgewertet.

Zur Steigerung der Lernmotivation der Teilnehmenden werden finanzielle Anreize in Form einer teilweisen Kostenbeitragserstattung bei erfolgreichem Abschluss geschaffen.

Die Regelungen zur Prüfungsteilnahme werden geändert. Die ordnungsgemäße Teilnahme umfasst künftig auch die Prüfungsteilnahme. Ab dem 1. Januar 2009 wird ein skalierter Sprachtest eingesetzt, der differenziert das erreichte Sprachniveau von A2 bis B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweist.

Teilnahmeverpflichtete, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, werden die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Im Übrigen kann Teilnahmeverpflichteten ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.

Weiterhin sieht die Neufassung eine erhebliche Entlastung der Kursträger vor, indem sie auf viele Routinemeldungen verzichtet und diese durch anlassbezogene Meldungen ersetzt. Auch wird – ganz im Sinne des Grundsatzes von „Fördern“ und „Fordern“ – stärker auf die Mitwirkungspflichten der Kursteilnehmer abgestellt.

Mit dem im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuwanderer einheitlich gesetzlich geregelt. Die Integrationskurse des Bundes sind ein Grundangebot des Staates zur Integration für rechtmäßig im Bundesgebiet lebende Ausländer. Ziel ist es, Zugewanderte mit den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut zu machen und Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Eine wesentliche Änderung in der Sprachförderpolitik des Bundes war die Einführung der gesetzlichen Verpflichtungsmöglichkeit. Durch die Zulassung von rund 1.800 Kursträgern ist ein bundesweites Angebot an Kursen sichergestellt. Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse", wie sie mit B 1 der ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beschrieben sind. Der Orientierungskurs soll beim Zuwanderer das Verständnis für das deutsche Staatswesen wecken. Insbesondere die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus Deutschlands, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, der Toleranz und der Religionsfreiheit sollen vermittelt werden.

Link zum Gesetzentwurf

http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Entwurf__Aenderung__Integrationskursverordnung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwurf_Aenderung_Integrationskursverordnung.pdf