Verstößt die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt

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Ausländer erheben Beschwerde gegen die Stadt Frankfurt wegen einer diskriminierenden Abschiebepraxis der Ausländerbehörde. Es wurde die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vom 18.9.2003 beantragt. Außerdem soll die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt bis zur abschließenden Prüfung der Beschwerde veranlasst werden, von Abschiebemaßnahmen gegen alle ausländischen Väter der (deutschen) Kinder abzusehen.

Zur Begründung wird ausgeführt:

„Die betroffenen Kinder werden aufgrund ihrer Abstammung von einem oder mehreren ausländischen Elternteilen gegenüber anderen Kindern benachteiligt, weil die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt die Beendigung des Aufenthalts der leiblichen sorge- oder zum Umgang berechtigten Väter betreibt, ohne die Belange der Kinder und die Auswirkungen der Trennung vom Elternteil auf deren gedeihliche Entwicklung auch nur zu berücksichtigen.

Dies gebietet aber nicht nur die Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Frankfurt sondern auch Art 6 GG, Art 8 EMRK und insbesondere auch die UN Kinderrechtskonvention, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde und in den letzten Tagen „erwachsen geworden“ ist, wie in den Medien zu entnehmen war.“

Beispielhaft wurden im Folgenden die Geschichten einiger betroffenen Kinder / Väter geschildert und um Überprüfung der entsprechenden ausländerrechtlichen Verfahren gebeten.