Keine Zustimmung zu Änderung des Aufenthaltsgesetzes

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Bundesrat versagt Zustimmung zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes!

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2004 dem Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze (BT-Drs. 15/3784, 15/3984, 15/4173, 15/4378) nicht zugestimmt.

Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss am 15. Dezember 2004 das Vermittlungsverfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen (BR-Drs. 987/04). Damit sind vor allem die beabsichtigten Anpassungen an die Regelungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und die Einrichtung einer Fundpapier-Datenbank nicht erfolgt. Außerdem sind damit die geplanten Übergangsbestimmungen über Sprachkurse für im Jahre 2004 anerkannte Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge und jüdischen Zuwanderer sowie über das Widerrufsverfahren bei Flüchtlingen, die bereits seit über drei Jahren eine Aufenthaltsbefugnis besitzen, nicht zustande gekommen.