Können brasilianische Staatsangehörige visafrei nach Deutschland einreisen?

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Am 15. April 2008 wurde eine Gruppe von acht brasilianischen Studierenden am Flughafen Berlin-Schönefeld von der Bundespolizei an der Einreise nach Deutschland gehindert (junge Welt vom 19. April 2008, „Kommen und Gehen“). Die acht jungen Menschen waren aus Budapest nach Berlin gereist. Die Studierenden nehmen an dem europäischen Austauschprogramm „Erasmus“ teil und studieren an verschiedenen Universitäten in Portugal.

Laut Auskunft der Bundespolizei wurde ihnen die Einreise verweigert, weil sie über keine gültigen Visa verfügten. Ihre Visa seien lediglich für Portugal gültig. Ihnen wurde die Einreise nach Deutschland trotz „Schengen“ und trotz eines bilateralen Abkommens zwischen Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1955/1956, wonach visafreies Reisen zwischen beiden Staaten möglich sein sollte, verweigert.

Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE vom 12.9.2008 (BT-Drs. 16/10228) stellt die Frage nach der Visafreiheit: „Trifft es zu, dass brasilianische Staatsbürger seit dem Abkommen von 1955/ 1956 visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen (besuchsweise bis drei Monate einreisen) können, und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?“

Die Antwort kann dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) entnommen werden: Denn in der Anlage A Nr. 1 soll nach der Angabe „ Australien GMBl. 1953 S. 575“ die Angabe „Brasilien BGBl II.“ eingefügt werden.

Dies spricht dafür, dass brasilianische Staatsangehörige visafrei nach Deutschland einreisen dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass Zurückweisungen an der Grenze nicht mehr erfolgen und der Grenzschutz von der geplanten Gesetzesänderung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.