Hessischer Landtag beschließt Härtefallkommissionsgesetz

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Der Hessische Landtag hat am 25. September 2008 das Härtefallkommissionsgesetz (HFKG) beschlossen. Das Gesetz wird zum 15. Oktober 2008 in Kraft treten, sobald der Ministerpräsident es ausgefertigt hat und es veröffentlicht ist. Es bleibt zunächst bei der bisherigen Verfahrensweise (z.B. Aussetzung der Abschiebung bei Härtefallantrag). Die Mitteilungen in Härtefallverfahren sind ab 16. Oktober an das HMdI zu richten. Weitere Einzelheiten dazu werden Ihnen im Laufe der nächsten Zeit mitgeteilt werden. Ich bitte um Verständnis, dass noch nicht mehr gesagt werden kann, da sich die Härtefallkommission zunächst konstituieren und eine Geschäftsordnung geben muss. Auch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission muss noch eingerichtet werden.