Härtefallkommission in Hessen

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Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung einer Härtefallkommission am 15. Oktober 2008 wird bei dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eine Härtefallkommission aufgrund von § 23a Aufenthaltsgesetz eingerichtet. Diese kann Ersuchen zur Regelung von Einzelfällen an das Hessische Innenministerium richten.

Die Regelung bietet die Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in besonders gelagerten Härtefällen, in denen nach den allgemeinen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Begünstigt werden können nur Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten. Eine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet muss durch dringende humanitäre oder persönliche Gründe gerechtfertigt sein. Ziel dieser Regelung ist es, einen Einzelfall humanitär zu lösen, der bei Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht sachgerecht hätte gelöst werden können.

Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Härtefallkommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Über die Ersuchen der Härtefallkommission entscheidet letztlich das Hessische Innenministerium.

Die Härtefallkommission ist ein behördenunabhängiges Gremium, das sich wie folgt zusammensetzt:

- je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirchen,

- zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Liga der freien Wohlfahrtspflege,

- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hessischen Flüchtlingsrates,

- einer Vertreterin oder einem Vertreter von Amnesty International,

- einer Vertreterin oder einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH),

- einer Vertreterin der Beratungseinrichtungen für Frauen auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenbüros,

- einer Vertreterin oder einem Vertreter der Beratungseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel auf Vorschlag der vom Land Hessen geförderten, auf diesem Gebiet tätigen Organisationen,

- zwei Vertreterinnen oder Vertretern des hessischen Innenministeriums,

- einer Vertreterin oder einem Vertreter mit medizinischem Sachverstand auf Vorschlag der Landesärztekammer,

- jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände,

- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hessischen Sozialministeriums und

- einer Vertreterin oder einem Vertreter der zentralen Ausländerbehörden.

 

Ansprechpartner

Geschäftsstelle der Härtefallkommission

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fax: 0611 97103552

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Friedrich-Ebert-Allee 12

65185 Wiesbaden