Die Angst vor der Wahrheit über die Visumfreiheit von Türken: BMI hebt Zensur auf

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Seit heute ist die Internetseite von Westphal und Stoppa auch für Bundespolizisten wieder freigeschaltet. Was ist passiert? Der Intranetzugang auf die Internetseite "Ausländerrecht für die Polizei" war auf Anweisung BPOLP Ref 52 gesperrt worden. Grund für diese Maßnahme war die Kommentierung der Auswirkungen der Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Westphal und Stoppa hatten das Urteil (Rs. C-228/06) zur Visumpflicht von türkischen Staatsangehörigen kommentiert - und kamen zu dem Schluss, dass Türken, die von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen, visumfrei nach Deutschland einreisen dürften. Ihre rein private Interpretation hat dem Bundesinnenministerium wohl nicht gefallen.

Wie bereits nach der Entscheidung Tum und Dari im Dezember 2006 sieht das BMI auch nach der Soysal-Entscheidung keine Veranlassung, die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige infrage zustellen. Der Europäische Gerichtshof habe lediglich über einen Einzelfall entschieden, sagte ein Ministeriumssprecher. "Das ändert nichts an der grundsätzlichen Visumpflicht für türkische Staatsangehörige."

Die Haltung des BMI wird sich in Anbetracht der klaren Aussage des Europäischen Gerichtshofs wohl nicht sehr lange aufrecht erhalten lassen. Insoweit besteht in der Fachöffentlichkeit soweit erkennbar weitestgehend eine einheitliche Meinung.

HÜRRIYET: Innenministerium betreibt Zensur!

„Achtung, Zensur", ist auf der Titelseite der heutigen HÜRRIYET auf Deutsch zu lesen. So berichtet die Zeitung, dass auf Anweisung des Bundesinnenministeriums die Webseite, die inhaltlich das „Ausländerrecht für die Polizei" dokumentiert, aus dem Intranet der Bundespolizei gesperrt worden ist. Auslöser sei ein Hinweis auf der Seite, der sich auf ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezieht, wonach „türkische Staatsangehörige im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen."

Wie auch die SABAH auf ihrer Titelseite berichtet, hatten die Autoren Volker Westphal und Edgar Stoppa auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hingewiesen, wonach weiterhin ein EWG-Türkei-Assoziierungsabkommen von 1973 gelte, demzufolge Türken visumfrei in EU-Mitgliedsstaaten einreisen dürfen, wenn sie dort Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen. Daraus, so die Autoren, ergebe sich nach europäischer Rechtsprechung, dass fast allen Türken heute die Einreise in die EU freistehe. Es habe die Gefahr bestanden, „dass die Mitarbeiter der Bundespolizei dadurch irregeleitet werden", so eine Sprecherin der Polizei. Man werte das Urteil derzeit aus, solange gelte weiterhin die Visumspflicht. Die beiden Zeitungen werten dies als eindeutige Zensur.

Allein die Vorgehensweise des BMI ist Grund genug, sich die gesperrte Seite, die über das Internet immer zugänglich blieb, genau anzusehen. Was wollte das BMI verbergen?

Wenn Sie es genau wissen wollen, dann folgen sie dem Link

http://www.westphal-stoppa.de/