Ausländer, die erwerbslos oder sozialhilfebedürftig sind, sehen sich seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 mit zahlreichen gravierenden Änderungen konfrontiert. Zum ersten ist seit diesem Tag das unter Hartz IV bekannte ?Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt? in Kraft, mit dem in der ?wohl umfassendsten Reform am Arbeitsmarkt? Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt werden. Zum zweiten greifen ab dem 1.1.2005 die Neuerungen des Zuwanderungsgesetzes, das das bisher geltende Ausländergesetz ablöst. Für Ausländer, die Sozialleistungen erhalten, ist seit dem 1. Januar 2005 daher ein besonderes Maß an Flexibilität erforderlich, sich auf eine neue gesetzliche Grundlage ihrer Situation einzustellen. Dies ist insofern von besonderer Bedeutung als die Existenzgrundlage dieser Menschen und die Möglichkeit für sie, im Land zu bleiben, sich frei zu bewegen und zu arbeiten, von diesen gesetzlichen Regelungen abhängt.
Eine hervorragenden Einstieg in dieses Thema bietet die Abhandlung von Ref. Iur. Daniel M. Naujoks "Hartz IV und Zuwanderungsgesetz - Reformflut für arbeitslose Migranten ".
In der Abhandlung geht er auf die Änderungen des ?Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches? (SGB II), veränderte Sozialleistungen nach dem Aufenthaltsgesetz (Zuwanderungsgesetz Artikel 1) und die neuen Zuständigkeitsregelungen ein.
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