Innenministerium: Visumspflicht für türkische Staatsangehörige bleibt

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Nach der Presseerklärung der Fraktion Die Linken dementiert das Bundesministerium des Innern. Die grundsätzliche Visumspflicht für türkische Staatsangehörige bleibt nach Angaben des Bundesinnenministeriums auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Soysal bestehen. Das Urteil betreffe nur Türken, die im Güterfernverkehr Waren nach Deutschland bringen. Das Ministerium wies am Freitag in Berlin Interpretationen zurück, wonach nun auch Touristen, Geschäftsleute und andere türkische Staatsangehörige ohne ein Visum nach Deutschland reisen könnten. Eine entsprechende Darstellung der Links-Fraktion gebe das Urteil verzerrt wieder.

Diese Aussage passt aber nicht zu der Erklärung des Parl. Staatssekretärs Peter Altmeier, der auf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Norman Paech (DIE LINKE) (Drucksache 16/12246, Frage 58) antwortete:

"Das „Soysal“-Urteil des EuGH entfaltet in diesem Zusammenhang keine Wirkung. Es betrifft allein die visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit, so wie sie durch das im Jahre 1973 geltende deutsche Ausländerrecht vorgesehen war. Das Urteil ändert daher nichts an der Visumpflicht türkischer Staatsangehöriger für Aufenthalte, die länger als drei Monate dauern und demzufolge auch nichts an dem Sprachnachweiserfordernis für den Ehegattennachzug zu in Deutschland lebenden Türken."

Zwar hat der EuGH nur unmittelbar zur Einreisfreiheit von zwei türkischen Fernfahrern entschieden, es gibt aber keinen einleutenden Grund die Aussagen auf dies Gruppe von Dienstleistungserbringern zu beschränken. Genau dies ist auch das Argument, dass in dem Strafantrag gegen den Bundesinnenminister vorgebracht wird.