Erste Opfer im Streit über die visafreie Einreise türkischer Staatsangehöriger

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Die Bundespolizei berichtete in einer Presseerklärung vom 24.3.2009 von folgendem Fall: Durch die Kontrolle eines PKW VW Golf konnten Bundespolizisten am gestrigen Montagmorgen den unerlaubten Aufenthalt von zwei Türken beenden. Die Überprüfung des in Richtung Berlin fahrenden Golfs fand gegen 9.20 Uhr auf der Bundesautobahn 11 statt. Bei den vier Insassen handelte es sich um zwei 24- und 34-jährige Polen und zwei 35-jährige Türken.

Die beiden Türken wiesen sich mit ihren türkischen Reisepässen aus, in denen sich lediglich nationale polnische Visa befanden. Einen für das Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel besaßen sie nicht. Die beiden 35-Jährigen wurden durch die Bundespolizei wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts in Gewahrsam genommen. Nach Abschluss der strafprozessualen Bearbeitung wurden sie am späten Nachmittag nach Polen zurückgeschoben. Gegen die beiden Polen leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise und Aufenthalt ein.

Da der beabsichtigte Aufenthaltszweck nicht ermittelt wurde, ist nicht erkennbar, ob die beiden türkischen Staatsangehörigen nicht von ihrer Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen wollten: War es nur ein Abstecher zum gemeinsamen Mittagessen? Wollte man zusammen Freizeitaktivitäten unternehmen?

Stand die Dienstleistungsfreiheit im Mittelpunkt der Einreise, so haben sich weder die beiden türkischen Staatsangehörigen noch die beiden Polen bei der Einreise strafbar gemacht.

Link zur Pressererklärung

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/70238/1375424/bundespolizeidirektion_berlin

Das dies kein Einzelfall ist, zeigt ein Fall vom 23.3.2009: Gestern früh hat die Bundespolizei auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld ein türkisches Studentenpaar nach Italien zurückgeschoben.

Eine Streife der Bundespolizei hatte die 21-jährige Türkin und ihren 21-jähriger türkische Begleiter zuvor nach der Ankunft aus Paris kontrolliert. Beide waren im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels für Italien. Einen gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland konnten sie nicht vorweisen.

Da die Türkei nicht der EU angehört, benötigen Staatsangehörige aus der Türkei ein entsprechendes Visum, um in alle Schengenstaaten einzureisen zu können. Beide Personen studieren in Italien, sind aber schon unerlaubt nach Frankreich eingereist. Nach Aussage des Pärchens, hatten sie sich Paris angesehen. Hier in Deutschland wollten sie sich zwei Tage aufhalten, um Berlin zu besichtigen.

Die Bundespolizei musste eine Strafanzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise anfertigen. Danach erfolgte die Zurückschiebung nach Italien.

Link zur Presseerklärung

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/70238/1340018/bundespolizeidirektion_berlin

Gerade Fälle wie die Vorstehenden lassen die Strafanzeige vom 20.03.2009 gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble von Rolf Gutmann und Dr. Gerhard Straten in einem anderen Bild erscheinen.

Wolfgang Schäuble, so Gutmann und Strate in ihrer Strafanzeige, “missachtet seine Rechtspflicht, seine Untergebenen zu straffreiem Handeln anzuleiten und hält eine Weisung aufrecht, deren Befolgung die ausführenden Beamten der Bundespolizei dem Strafvorwurf der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) aussetzt.“