Rückführungen in den Irak

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Mit Erlass vom 30. März 2009 (Geschäftszeichen: II4 - 23d 05.05.04-1/04/1) wurde den Ausländerbehörden in Hessen mitgeteilt, dass die Duldungen für vollziehbar ausreisepflichtige irakische Staatsangehöriger – von den bekannten Ausnahmen abgesehen – bis zum 31. Oktober 2009 verlängert werden können. Die Duldungszeiträume können kurzzeitig überschritten werden, um ein zeitgleiches Ende zu vermeiden.