Seminar Zuwanderungsgesetz, Arge DAV Ausländerrecht

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Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV bietet am morgen in einer Woche (12.1.05) je ein Seminar in München und Hamburg mit dem Thema  »Das neue Zuwanderungsgesetz«. Die Fortbildungsveranstaltung wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereits ausländer- und asylrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse haben. In Hamburg wird Herr Professor Dr. Holger Hoffmann referieren, in München Rechtsanwalt Hubert Heinhold. Für beide Seminare gibt es noch Plätze.


Im Einzelnen werden die Neuerungen und Änderungen durch das neue Zuwanderungsgesetz anhand folgender Themenschwerpunkte dargestellt:

  • Entstehung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (einschließlich vorläufiger Rechts-schutz, neues System der Erlaubnisfiktion)
  • Aufenthaltstitel zur Ausübung der Erwerbstätigkeit
  • Recht der Familienzusammenführung
  • Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen
  • Ausweisungsrecht (insbesondere Terrorismusvorbehalte und Abschiebungsanordnung nach § 58 a AufenthaltsG)
  • Asylverfahren