Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs „visafreie Einreise für türkische Staatsangehörige“ herrscht in Bezug auf die Verfahrungsweise der deutschen Behörden heilloses Durcheinander. Zuletzt hat der deutsche Botschafter in Ankara bekannt gegeben, dass Deutschland seine Verwaltungspraxis an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes angepasst hat. Danach können Lkw-Fahrer, Sportler, Künstler sowie Wissenschaftler aus der Türkei ohne Visum nach Deutschland einreisen. Vor Einreise sei jedoch eine „Bescheinigung über die visumsfreie Einreise“ bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei einzuholen.
Eckart Cuntz, deutscher Botschafter in Ankara erklärte gestern gegenüber den türkischen Journalisten, die „Bescheinigung über die visumsfreie Einreise“ habe keine Bedeutung und sie müsse auch nicht beantragt werden. „Diese Bescheinigung hat keine rechtliche Grundlage. Das stellen wir nur als vorübergehende Maßnahme aus. Wir wollen sehen, wie es in der Praxis gehandhabt wird“, so Cuntz. (Sabah)
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Deutsch-Türkische Medienagentur
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