Verlängerung der Altfallregelung ist unwahrscheinlich geworden. Der Innenausschuss hat nach Erörterung der vorliegenden Gesetzentwürfe dem Bundestag (Drucksache 16/13494) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD die Empfehlung ausgesprochen, alle drei Gesetzesentwürfe abzulehnen. Damit scheint eine „gesetzliche Korrektur in der 16. Wahlperiode“ eher unwahrscheinlich mit der Folge, dass Kettenduldungen wieder verstärkt auftreten werden.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613494.pdf
Zum 1. Januar 2010 läuft für den weit überwiegenden Anteil der Geduldeten die Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ohne Verlängerungsmöglichkeit aus. Es ist bereits jetzt absehbar, dass knapp unter 30 000 Personen wieder in den Status der Duldung zurückfallen werden. Denn angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage infolge der globalen Finanzkrise ist nicht damit zu rechnen, dass eine größere Zahl dieser Personen zum Stichtag des 31. Dezember 2009 eine dauerhafte, eigenständige Lebensunterhaltssicherung im Sinne von § 104a Absatz 5 AufenthG wird nachweisen können.
Da der künftige Deutsche Bundestag bis zum 31. Dezember 2009 aus Zeitgründen nicht zu einer Gesetzesänderung zur Regelung der Problematik kommen könnte, wäre eine gesetzliche Korrektur noch in der 16. Wahlperiode erforderlich gewesen, um einerseits Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Ausländerbehörden und die Betroffenen zu schaffen, und andererseits genügend Zeit für die neue Bundesregierung und den neu gewählten Bundestag zu haben, die Regelung nochmals zu überdenken und eine wirklich nachhaltige Lösung auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre zu schaffen.
Die Gesetzesvorlagen, die nunmehr vom Innenausschuss abgelehnt wurden, sehen übereinstimmend eine Verlängerung der so genannten Altfallregelung um mindestens ein Jahr vor.
Es gab folgende Entscheidungen:
1. Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache (16/13160) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613160.pdf
2. Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache (16/12415) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612415.pdf
3. Ablehnung des Antrags auf Drucksache (16/12434) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.