Neue Vorläufige Anwendungshinweise zum StAG

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Neue Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158).

Diese Vorläufigen Anwendungshinweise berücksichtigen neben den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch die mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG-Reformgesetz – FGG-RG vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), vorgenommenen früheren Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Sie dienen der sachgerechten Anwendung der geänderten gesetzlichen Vorschriften von ihrem Inkrafttreten bis zur Anpassung der einschlägigen Bestimmungen der StAR-VwV gemäß Artikel 84 Abs. 2 GG. Auf die Vorbemerkung der in Teilen weiterhin geltenden StAR-VwV wird hingewiesen.

Um den Staatsangehörigkeitsbehörden die Handhabung zu erleichtern, werden die Anwendungshinweise in der vorliegenden Form (Einpassung in den Text der Vorläufigen Anwendungshinweise vom 10. Dezember 2004) zur Verfügung gestellt. Sie bedürfen einer verbindlichen Umsetzung durch Änderung der StAR-VwV.

Die Vorläufigen Anwendungshinweise stehen Mitglieder als download unter Rechtsquellen/Verwaltungsvorschriften zur Verfügung

https://www.migrationsrecht.net/index.php?option=com_edocman&view=categories