Innenausschuss: Keine visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Der Innenausschuss hat mit seiner Beschlussempfehlung und Bericht den Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland, Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/12437) zur Ermöglichung der visumfreien Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte abgelehnt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt in ihrem Antrag dar, dass aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-228/06 („Soysal“) klar geworden sei, dass von vielen türkischen Staatsangehörigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland verlangt wer- den dürfe, weil dies gegen das Assoziationsrecht verstoße. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung zum einen aufgefordert werden, die deutschen Auslandsvertretungen und Grenzbehörden dahingehend zu instruieren, dass türkische Staatsangehörige, die in Deutschland die Dienstleistungsfreiheit in Anspruch nehmen wollten, entsprechend den Vorgaben des Assoziationsrechts EG-Türkei visumfrei einreisen könnten, und zum anderen, sich in der EU für eine assoziationsrechtskonforme Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 einzusetzen.

Die Fraktion der CDU/CSU befürchtet, dass das Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofes als Hebel für eine ungesteuerte Zuwanderung nach Deutschland genutzt wer- den könne. Daher müsse das Urteil im engsten möglichen Rahmen umgesetzt werden, möglichst beschränkt auf Lkw-Fahrer. Eine überzogene Visumfreiheit habe sehr negative Folgen. Gerade für Speditionen drohe hier weitere Billigkonkurrenz. Das Bundesministerium des Innern solle eng mit dem Auswärtigen Amt zusammenarbeiten, um die Visastellen über eine entsprechende restriktive Auslegung zu instruieren.

Die Fraktion der SPD sieht zum einen Schwächen im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, da ins- gesamt nicht klar genug auf dienstleistungsbezogene Kurzaufenthalte abgestellt werde. Andererseits teile man aber auch nicht Befürchtungen, dass nunmehr türkische Staats- angehörige in größerem Umfang versuchen könnten, sich als Lkw-Fahrer auszugeben, um in den Genuss der Visumfreiheit zu kommen. Eine mit Augenmaß an der europäischen Rechtslage orientierte Praxis werde keine Probleme aufwerfen.

Die Fraktion der FDP unterstützt die Zielrichtung des Antrags, das Urteil des Gerichtshofes schnellstmöglich um- zusetzen. Allerdings hege man auch die Befürchtung, dass damit zu weitgehende Folgen verbunden sein könnten. Eine Einbeziehung auch der passiven Dienstleistungsfreiheit – etwa von Touristen etc. – halte man nicht für richtig.

Auch die Fraktion DIE LINKE. drängt auf schleunige Umsetzung des Soysal-Urteils. Ohnehin bleibe die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten visumpflichtig. Soweit die Bundesregierung die Visumfreiheit für türkische Staatsangehörige nach dem Urteil restriktiv handhaben wolle, handele sie klar im Widerspruch zur Mehrheitsmeinung in der juristischen Literatur.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist auf die Begründung ihres Antrags und auch auf den Titel, der nur von Kurzaufenthalten spreche. Das Auswärtige Amt habe bereits die Visumfreiheit für eine ganze Reihe von Berufsgruppen, nicht nur für Lkw-Fahrer, angekündigt. Soweit dabei allerdings beispielsweise der „besondere künstlerische Wert“ bestimmter Darbietungen zum Kriterium erhoben werde, frage man sich, wer dies beurteilen solle. Da die aktuellen Vorschriften klar im Widerspruch zum europäischen Recht stünden und die Grenzbeamten daher wissentlich rechtswidrig handeln müssten, sei eine schnelle Anpassung unerlässlich.

Link zur Drucksache

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613313.pdf