Der Status von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen in der EU: eine Annäherung?
Das „Netzwerk Migrationsrecht“ verfolgt das Ziel, den Austausch, die Kooperation und die Fortbildung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktikerinnen
und Praktiker im Bereich des Migrationsrechts zu fördern. Es soll dabei auch der Herstellung langfristiger Kontakte dienen. Die Arbeit des Netzwerkes wird auf der
Internet-Seite http://netzwerk-migrationsrecht.akademiers.de/ näher dargestellt.
Die jährliche Herbsttagung unternimmt den Versuch, sich einem bestimmten Ausschnitt des Migrationsrechts aus unterschiedlichen Perspektiven anzunähern. Sie findet dieses Jahr zum dritten Mal statt. Thematischer Schwerpunkt der beiden früheren Tagungen waren die Fragestellungen „Flüchtling oder Migrant? Braucht Europa ein neues Migrationsrecht?“ (2008) sowie „Wege aus dem prekären Aufenthalt – Wie weit reicht die staatliche Integrationsbereitschaft?“ (2007).
In diesem Jahr stehen anders als in den Vorjahren nicht die Menschen im Mittelpunkt, die etwa als Flüchtlinge einen Weg nach Europa suchen, bei der kommenden Tagung widmen wir uns vielmehr denjenigen, die bereits eine gesicherte mittel- oder langfristige Aufenthaltsperspektive in der EU haben oder hatten. Dabei wollen wir der Frage nachgehen, wie sich europarechtliche Vorgaben für diese Menschen im einzelnen auswirken und ob und inwieweit auch Drittstaatsangehörigen europarechtlich Perspektiven verliehen werden.
Die Einzelheiten zu der Tagung können dem Veranstaltungskalender unter "Ratgeber" entnommen werden.