Berlin plant offenbar Initiative zur Berechnung des gesicherten Lebensunterhalts

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Am Rande der letzten Sitzung der Berliner Härtefallkommission kündigte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport an, das Land werde eine Bundesratsinitiative starten. Ziel soll sein, in § 2 Abs. 3 AufenthG klarzustellen, dass die Freibeträge aus § 11 SGB II bei der Berechnung des gesicherten Lebensunterhalts unberücksichtigt bleiben.

Mit Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.08.2008 (Az 1 C 32.07) war entschieden worden, dass zur Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gemäß § 2 Abs. 3 AufenthG nicht nur die Regelsätze nachgewiesen werden müssen, sondern zusätzlich auch fiktiv die Freibeträge, die Personen mit geringem Einkommen zusätzlich eingeräumt werden. Die Berliner Initiative strebt jetzt an, dass diese sozialrechtliche Regelung, die Geringverdienern einen Anreiz bieten soll, auch gering bezahlte Tätigkeiten aufzunehmen bzw. beizubehalten, aufenthaltsrechtlich unschädlich sein soll.

 

Heiko Habbe
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Policy Officer

Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
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