Übersicht über die Regelungen der Härtefallkommissionen der Länder

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Die rheinland-pfälzische Landesverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes (Härtefallkommissionsverordnung) vom 18. März 2005 (RhPfGVBl. S. 92) ist gemäß ihres § 6 am 31.12.2009 außer Kraft getreten. Eine Verlängerung ist trotz der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung der zeitlichen Beschränkung des § 23a AufenthG, der gleichfalls am 31.12.2009 außer Kraft treten sollte, nicht erfolgt.

Für Mitglieder wurde eine aktuelle Zusammenstellung aller maßgeblichen Regelungen in einen pdf-Gesamtdokument erstellt, dass einen schnellen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen erlaubt.