Innenausschuss empfiehlt Aufnahme einer Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende

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Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat aufgrund der Sitzung am 2. Dezember 2010 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften eine Bleiberechtsregelung für gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.

Zur Begründung wurde ausgeführt: Mit Beschluss vom 19. November 2010 (zu TOP 25) haben die Innenminister und -senatoren der Länder sich dafür ausgesprochen, „im Rahmen der aktuellen Gesetzesvorhaben gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Dazu müssen sie die Voraussetzungen entsprechend der sog. Wiederkehroption (§ 37) erfüllen und aufgrund ihrer bisherigen Integrationsleistungen die Gewähr bieten, dass sie sich in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen werden. Die Eltern der Jugendlichen können ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ausreichende Integrationsleistungen erbracht haben und durch eigene Leistungen den Lebensunterhalt der Familie überwiegend sichern können. Eltern bzw. Elternteile, die erhebliche Straftaten begangen haben, sind von dieser Regelung auszuschließen“.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes dienen der Umsetzung dieses Beschlusses. Vor dem Hintergrund der konkreten auf der Innenministerkonferenz getroffenen Absprachen zum Ausschluss von Eltern bzw. Elternteilen von den Regelungen, soweit diese erhebliche Straftaten begangen haben, sind die in § 25a Abs. 3 AufenthG sowie in § 60 a Abs. 2b Satz 2 AufenthG vorgesehenen Regelungen notwendig und angemessen.

Link zum Gesetzentwurf

Innenausschuss empfiehlt Aufnahme einer Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende