Die SPD-Bundestagsfraktion bringt am Donnerstag, den 20.1.in erster Lesung einen Gesetzentwurf für ein erweitertes Rückkehrrecht im Aufenthaltsrecht in den Bundestag ein (BT-Drs. 17/4197).
Das Gesetz sieht folgende Regelung vor: Ausländer, die im Ausland zur Eingehung der Ehe genötigt werden oder zur Fortführung einer Ehe genötigt werden und deshalb nicht nach Deutschland zurückkehren können, bevor ihr Aufenthaltstitel erlischt, bekommen durch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht die Möglichkeit der Rückkehr nach Deutschland.
Voraussetzung ist, dass sie zuvor legal in Deutschland gelebt haben und innerhalb von drei Monaten nach Ende der Zwangslage ein Visum beantragen.
Der Entwurf steht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften vom 13.01.2011 (BT-Drs. 17/4401).
Den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion finden sie hier:
Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein erweitertes Rückkehrrecht.