Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention im Onlinekommentar ergänzt

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Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in der letzten Zeit vermehrt in den Blickpunkt geraten. Dies hängt maßgeblich mit Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland von Juli 2010 zusammen, die damit die KRK vollumfänglich anerkennt.

Die Konvention wurde durch Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 44/25 vom 5. Dezember 1989 angenommen und trat am 02.09.1990 - für die Bundesrepublik Deutschland am 05.04.1992 in Kraft.
Die Zahl der Vertragsstaaten beträgt aktuell 193.

icon Übereinkommen über die Rechte des Kindes (für Mitglieder)

Im Onlinekommentar (OK-AufenthG-§ 62) sind nunmehr Ausführungen zur KRK aufgenommen. Bitte klicken Sie auf:

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Haft von Minderjährigen