Im Jahr 2010 wurden insgesamt 6.907 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen.Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Franktion DIE LINKE vom 12.04.2011 (Drucksache 17/5460) hervor.
Die Abschiebungen entfielen dabei auf die Flughäfen
- Frankfurt am Main (3.098)
- Düsseldorf (924)
- München (895)
- Berlin-Tegel (632)
- Berlin-Schönefeld (353)
- Stuttgart (299)
- Hamburg (259)
- Karlsruhe/Baden-Baden (248)
- Hannover (67)
- Köln/Bonn (52)
- Dresden (47)
- Bremen (32)
- Memmingen (1)
Zielstaat waren dabei u.a.:
- Türkei (564)
- Kosovo (531)
- Vietnam (529)
- Serbien (503)
- Italien (400)
Auf dem Landwege erfolgten Abschiebungen in u.a. folgende Länder:
- Polen (147)
- Georgien (70)
- Russische Föderation (59)
- Kosovo (41)
- Niederlande (26)
- Afghanistan (25)
- Frankreich (24)
- Serbien (24)
- Tschechische Republik (21)
- Türkei (20)
- Irak (19)
An den Seegrenzen erfolgten lediglich 3 Abschiebungen (Libanon, Litauen und Schweden).
Im Rahmen des Dublin-Verfahrens erfolgen 2.847 Überstellungen u.a. an den zuständigen Mitgliedstaat:
- Polen (545)
- Italien (395)
- Schweden (311)
- Frankreich (225)
- Ungarn (200)
Im Jahr 2010 wurden 3.407 Zurückweisungen und 4.380 Zurückschiebungen über deutsche Flughäfen vollzogen.
Im Jahr 2010 wurde bei insgesamt 910 Fällen ein Zwangsgeld erhoben. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 1.500 Euro und die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 1.577 500 Euro.
Wegen Widerstandshandlungen der/des Betroffenen mussten insgesamt 99 Abschiebungen abgebrochen werden.