Damit sind am 6. August die Veränderungen im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Umbenennung und Wegfall der Weisungsfreiheit der Entscheider und des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten) in Kraft getreten. Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen gelten ab 1. September. Im Übrigen treten das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz für Unionsbürger sowie die Änderungen des Asylverfahrensgesetzes und anderer Gesetze am 1. Januar 2005 in Kraft (zu den Änderungen vgl. Renner, ZAR 2004, 266).
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