Am 1. Juli 2011 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. Nr. 33 vom 30.06.2011, Seite 1266).
Am 1. Juli 2011 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. Nr. 33 vom 30.06.2011, Seite 1266).