Ein personenbezogener Vermerk in der geplanten Visa-Warndatei führt nicht automatisch zu einer Ablehnung des Visumsantrags. Auch nach deren Einführung werden die Behörden Entscheidungen im Visumsverfahren ”auf Grundlage einer sorgfältigen Prüfung aller im Einzelfall relevanten Umstände“ treffen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6223) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6017).
Ein Treffer in der Visa-Warndatei werde aber ein zusätzlicher Umstand sein und gegebenenfalls weitere Recherchen nach sich ziehen.
Im Mai 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Visa-Warndatei vorgelegt, in der Daten von Personen gespeichert werden sollen, die im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt, Einschleusen von Ausländern ohne Einreiseerlaubnis oder Menschenhandel zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind. Die Linksfraktion befürchtet deshalb eine ”pauschale Ablehnung“ von Visumsanträgen und kritisiert, dass Daten von Antragstellern auch mit der ”Anti-Terror-Datei“ von Bund und Ländern abgeglichen werden sollen.
Die Regierung bekräftigt in dem Schreiben ihre Auffassung, dass die Visa-Warndatei ein geeignetes Instrument sei, um Visamissbrauch zu verhindern. Die Behörden könnten diese Aufgabe nur dann effizient wahrnehmen, wenn ihnen die relevanten Sachverhalte möglichst schnell zur Verfügung stehen. Im Übrigen könnten die Betroffenen, wenn sie im Zuge des Visumsverfahrens von einer Speicherung ihrer Daten erfahren, vom Bundesverwaltungsamt Auskunft über diese Daten verlangen, heißt es in der Antwort.
Quelle: Parlamentskorrespondenz Deutscher Bundestag (Nr. 302 vom15.07.2011)
Antwort der Bundesregierung im Volltext:
Zum Gesetz:
Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei (842.38 kB 2011-06-04 09:38:50)